Neue Regelungen und offene Fragen: Problemfall Versandhandel

21.11.2005
Kaum ein andrer Teil des Handels wurde in den vergangenen Jahren derart mit Regelungen überschüttet wie der Versandhandel. Welche Fragen dabei dennoch offen geblieben sind, erklären die Rechtsanwälte Rolf Becker und Carsten Föhlisch.

Der erste Irrtum, den viele Händler begehen, ist der zu glauben, dass nur der Versandhandel auf die neuen Regelungen achten muss. Die betreffen aber keineswegs nur Katalogversender, sondern alle, die per Katalog, Internet, Ebay & Co. verkaufen oder auch per Telefon und kleinen Bestellanzeigen.

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Völlig neue Regelungen brachte erstmals das Fernabsatzgesetz im Jahr 2000. Es gab zahlreiche neue Hinweispflichten, Voraussetzungen und Ausnahmeregelungen. Bis heute sind hierzu noch viele Fragen offen geblieben. Auch nach dem Start des Fernabsatzgesetzes gab es wieder zahlreiche Änderungen, beispielsweise die Finanzdienstleistungsrichtlinie und die erneuten Anpassungen der Informationspflichten, die neue Regelung zu den Rücksendekosten und die Änderung der Musterwiderrufsbelehrung. Kaum bemerkt wurden die Änderungen der Preisangabenverordnung, die fast heimlich bei der Neufassung des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) erfolgten.

Die Rechtsprechung tut zur Verwirrung ihr Übriges. So hat die Entscheidung des BGH, dass das Widerrufrecht auch für "unechte" Internet-Auktionen gilt, die nicht durch einen Zuschlag nach § 156 BGB zustande kommen, für Aufruhr im Mittelstand gesorgt und gezeigt, dass im Internet der Verbraucherschutz ungebrochen gilt.

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