Darauf müssen Sie vorbereitet sein

Neue Verpackungsverordnung kommt

08.04.2008
Internethandel muss nicht mehr über Rücknahmepflichten informieren, Anschluss an ein Entsorgungssystem ist jedoch zwingend sonst droht Vertriebsverbot, warnt Rechtsanwalt Johannes Richard.

Die aktuelle Verpackungsverordnung vom 21.08.1998 wird sich zum 01.01.2009 ändern. Die bisherige Regelung der Verpackungsverordnung für den Internethandel sieht grundsätzlich eine Rücknahmepflicht von Verkaufsverpackungen vor. Über die Rücknahmepflicht ist im Internetauftritt selbst (bspw. im eBay-Angebot oder im Internetshop) zu informieren. Des Weiteren ist auch in der Warensendung selbst über die Rücknahmeverpflichtung zu informieren.

Nach der zurzeit geltenden Verpackungsverordnung hat der Internethändler die Möglichkeit, sich an ein so genanntes flächendeckendes Entsorgungssystem anzuschließen. In diesem Fall ist auf die Rücknahmeverpflichtung nicht hinzuweisen. Viele eBay-Händler oder Internetshop-Betreiber weisen auf Rücknahmepflichten nicht hin. Soweit diese Händler nicht an ein flächendeckendes Entsorgungssystem angeschlossen sind, ist dieser fehlende Hinweis wettbewerbswidrig und kann abgemahnt werden. Erste Gerichtsentscheidungen sind uns hierzu bereits bekannt.

Folge der jetzigen Verpackungsverordnung ist, dass grundsätzlich eine Rücknahmepflicht am Ort der Übergabe der Verpackung besteht. Der Händler hat somit zurzeit die Wahlmöglichkeit zwischen einer Selbstentsorgung (mit einem entsprechenden Hinweis auf die Rücknahmepflicht) oder einer Beteiligung an einem System der flächendeckenden Abfallentsorgung. Eine Mitursache der Novelle der Verpackungsverordnung in der jetzt geplanten Form ist u. a., dass viele Händler sich keinem Entsorgungssystem auf der einen Seite angeschlossen hatten, auf der anderen Seite jedoch auch keinerlei Anstrengungen unternommen wurden, die in Verkehr gebrachten Verpackungen in eigener Verantwortung zurückzunehmen und zu verwerten. Dies entspricht nicht den abfallwirtschaftlichen Zielen der Bundesregierung.

Neue Regelungen in der Novelle der Verpackungsverordnung

Verpackungen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen (sogenannte Verkaufsverpackungen) sollen zukünftig grundsätzlich durch haushaltsnahe Erfassungssysteme gesammelt werden. Es soll zukünftig keine Alternative mehr geben, entweder die Verpackungen in Eigenregie zurückzunehmen und darauf hinzuweisen oder sich an ein Entsorgungssystem anzuschließen. Vielmehr enthält der zukünftige § 6 Abs. 1 Verpackungsverordnung die Verpflichtung, sich an einem flächendeckenden haushaltsnahen Rücknahmesystem zu beteiligen.

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