Neue Vorschrift für das Telefonieren im Auto

06.09.2002
Das Telefonieren im Auto wird zum 1. Oktober durch ein weiteres Gesetz geregelt. Ab dann dürfen nur noch Freisprecheinrichtungen eingebaut werden, die neben einem CE-Prüfzeichen auch ein "e"-Prüfzeichen aufweisen. Damit wird den Anlagen eine hinreichende elektromagnetische Abschirmung zugestanden. Wer bereits eine Freisprecheinrichtung ohne "e"-Merkmal nutzt, darf sie natürlich weiterverwenden. Allerdings darf er sie nicht aus- und in ein anderes Auto einbauen.Damit erhält das seit Februar 2001 gültige Gesetz über das Handyverbot im Auto einen Begleiter. Seit April 2001 werden die Verstöße mit einem Bußgeld in Höhe von 30 Euro (früher: 60 Mark) geahndet. (tö)

Das Telefonieren im Auto wird zum 1. Oktober durch ein weiteres Gesetz geregelt. Ab dann dürfen nur noch Freisprecheinrichtungen eingebaut werden, die neben einem CE-Prüfzeichen auch ein "e"-Prüfzeichen aufweisen. Damit wird den Anlagen eine hinreichende elektromagnetische Abschirmung zugestanden. Wer bereits eine Freisprecheinrichtung ohne "e"-Merkmal nutzt, darf sie natürlich weiterverwenden. Allerdings darf er sie nicht aus- und in ein anderes Auto einbauen.Damit erhält das seit Februar 2001 gültige Gesetz über das Handyverbot im Auto einen Begleiter. Seit April 2001 werden die Verstöße mit einem Bußgeld in Höhe von 30 Euro (früher: 60 Mark) geahndet. (tö)

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