Neues Anti-Spam-Gesetz droht fehlzuschlagen

21.07.2004
Das von der Bundesregierung Anfang April verabschiedete Gesetz zum Verbot von Spam-Mails in Deutschland droht fehlzuschlagen. Das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verbietet zwar E-Mail-Werbung, wenn der Empfänger zuvor nicht zugestimmt hat. Strafrechtliche Konsequenzen sind darin aber nicht vorgesehen.

Das von der Bundesregierung Anfang April verabschiedete Gesetz zum Verbot von Spam-Mails in Deutschland droht fehlzuschlagen. Das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verbietet zwar E-Mail-Werbung, wenn der Empfänger zuvor nicht zugestimmt hat. Strafrechtliche Konsequenzen sind darin aber nicht vorgesehen.

Dabei entstehen in deutschen Unternehmen rund 300 Millionen Euro Schaden jährlich durch unerwünschte Werbe-E-Mails, so eine Schätzung von Mummert Consulting. Deutsche Unternehmen mit mehr als 500 E-Mail-Accounts erhalten derzeit im Durchschnitt mehr als 400.000 Spam-Mails pro Jahr. Der finanzielle Schaden: rund 60.000 Euro. Hauptkostenfaktor ist dabei der zusätzliche Arbeitsaufwand der Mitarbeiter.

Solange keine klare gesetzliche Regelung existiert, stehen die E-Mail-Dienstleister in der Verantwortung. Das Problem: Obwohl wirkungsvolle Spam-Filter bereits auf dem Markt sind, zeigt sich ein großer Teil der Anwender damit überfordert, sie auch einzusetzen. So rühmen sich Anbieter wie beispielsweise AOL, im vergangenen Jahr 500 Milliarden Spam-Mails durch Filter blockiert zu haben. 53 Prozent der deutschen Internetnutzer w jedoch nicht, wie ein solcher Filter zu bedienen ist. (mf)

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