Neues Arbeitsverhältnis

25.03.1999

Wer eine neue Arbeitsstelle antritt, kann auch die Krankenkasse wechseln - und zwar unabhängig vom üblichen Kündigungsstichtag, der jeweils zum Ende eines Jahres liegt. Voraussetzung für den Krankenkassenwechsel ist lediglich, daß der Arbeitnehmer innerhalb der ersten beiden Wochen des neuen Arbeitsverhältnisses seine bisherige Krankenkassenmitgliedschaft kündigt und seine neue Wahl trifft. Danach kann der Arbeitgeber entscheiden, bei welcher Krankenkasse er seinen neuen Mitarbeiter anmeldet. Nach erfolgter Anmeldung ist der Arbeitnehmer für mindestens zwölf Monate an diese Krankenkasse gebunden (Bundessozialgericht, Aktenzeichen B 11 KR 11/98). (jlp)

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