Neues Jugendschutzgesetz: Spiele-Händlern drohen ab 1. April 2003 Strafen bis 50.000 Euro

10.03.2003
Am 1. April 2003 tritt das neue Jugendschutzgesetz in Kraft und bringt einige änderungen mit sich. So müssen ab diesem Termin künftig alle Computerspiele mit einer verbindlichen Alterskennzeichnung versehen sein. ähnlich wie bei den Video oder DVD-Filmen, die ein FSK-Emblem (FSK; Freiwillige Selbstkontrolle) mit der entsprechenden Altersfreigabe tragen, kommt bei Spieletiteln das sogenannte USK-Siegel (USK; Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) zum Einsatz.

Am 1. April 2003 tritt das neue Jugendschutzgesetz in Kraft und bringt einige änderungen mit sich. So müssen ab diesem Termin künftig alle Computerspiele mit einer verbindlichen Alterskennzeichnung versehen sein. ähnlich wie bei den Video oder DVD-Filmen, die ein FSK-Emblem (FSK; Freiwillige Selbstkontrolle) mit der entsprechenden Altersfreigabe tragen, kommt bei Spieletiteln das sogenannte USK-Siegel (USK; Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) zum Einsatz.

Händler dürfen die so ausgezeichneten Spiele dann nur noch an die jeweiligen Altersgruppen verkaufen und müssen sich per Kontrolle des Ausweises davon überzeugen, dass der Käufer alt genug ist. Bei Zuwiderhandlung drohen dem Wiederverkäufer nach Angaben unserer Schwesterpublikation Gamestar Strafen bis zu 50.000 Euro. Online- und Versandhändler bleiben von der Kontrollpflicht verschont. Bestellt beispielsweise ein 14-jähriger ein Computerspiel mit einer Altersfreigabe von 16 Jahren, hat der Händler nichts zu befürchten. Die behördlichen Kontrollorgane gehen nämlich davon aus, dass das Spiel nach Hause geliefert wird und die Eltern ein waches Auge darauf haben, was der Sprössling via Internet bestellt.

Neu ist auch, dass alle Importspiele künftig keine USK-Einstufung mehr erhalten, sondern per se in die Kategorie "Keine Jugendfreigabe" fallen. Verkauft dürfen derartige Titel also nur noch an Erwachsene.

Unverändert bleibt die Situation bei Spielen, die auf dem Index gelandet sind. Indiziert die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften, die sich ab 1. April 2003 übrigens Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) nennt, ein Spiel, darf es nur noch unter der Ladentheke verkauft werden und auch nicht mehr beworben werden. Aktuell stehen beispielsweise die beiden Titel "Command Conquer: Generals" und "Unreal Tournament 2003" auf dem Index. Beide Computerspiele waren bisher mit der Alterfreigabe ab 16 Jahren frei im Handel erhältlich.

Da die BPjM - anders als früher - ab dem 1. April 2003 selbständig Computerspiele auf ihren gewalttätigen Charakter prüfen darf, gehen Experten davon aus, dass künftig weit aus mehr Spiele nur noch unter der Ladentheke gehandelt werden.

Bisher wurde das Amt nur tätig, wenn eine der rund 800 berechtigten Stellen in Deutschland einen Antrag bei der BPjM stellte. Das führte dazu, dass einige Spiele ein gutes Jahr lang frei im Handel verfügbar waren, bis beispielsweise ein Jugendamt einer Stadt einen Antrag stellte und die Prüfungskomm daraufhin tätig wurde. (cm)

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