Neues TK-Gesetz stärkt Verbraucher

04.02.2005
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Mit dem neuen Gesetzentwurf sollen vor allem bei der Inanspruchnahme sogenannter Kurzwahldienste die Verbraucherrechte gestärkt und insbesondere der Schutz der Jugendlichen verbessert werden.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Mit dem neuen Gesetzentwurf sollen vor allem bei der Inanspruchnahme sogenannter Kurzwahldienste die Verbraucherrechte gestärkt und insbesondere der Schutz der Jugendlichen verbessert werden.

Im Einzelnen:

- Die Anbieter von Kurzwahldiensten müssen künftig vor Abschluss von Abonnementverträgen dem Verbraucher die Vertragsbedingungen in einer SMS mitteilen. Erst wenn der Verbraucher diese bestätigt hat, kommt der Vertrag zustande. Der Abonnementvertrag ist jederzeit kündbar.

- Der Verbraucher kann daneben künftig verlangen, einen Hinweis zu erhalten, wenn die Entgeltansprüche aus Abonnementverträgen für Kurzwahldienste im jeweiligen Monat den Betrag von 20 Euro überschreiten.

- Bei Kurzwahldiensten, die außerhalb von Abonnementverträgen erbracht werden, muss der Preis bei allen Angeboten ab einem Preis von 1 Euro vor Abschluss des Vertrages angezeigt werden.

- Künftig muss bei jeder Call-by-Call-Verbindung, bei 0137-Rufnummern (sogenannte Televote-Rufnummern) und bei der Weitervermittlung durch einen Auskunftsdienst der Preis angesagt werden. (mf)

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