EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken umgesetzt

Neues UWG - jetzt noch mehr Abmahnungen?

04.02.2009
Mit dem neuen Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das zum Jahreswechsel in Kraft getreten ist, wird Internethändlern künftig ein eisiger Wind ins Gesicht blasen. Johannes Richard* nennt Beispiele.

Relativ kurzfristig hat es der Gesetzgeber doch noch geschafft, die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern, Nr. 2005/29/EG (UGP-Richtlinie) in das deutsche Wettbewerbsrecht mit aufzunehmen. Am 30.12.2008 ist das "1. Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb" (UWG) vom 22.12.2008 in Kraft getreten.

"Geschäftspraktik" greift weiter als "Wettbewerbshandlung"

Die unlautere Geschäftspraktik steht im Mittelpunkt des neuen UWG. Während es im alten UWG den Begriff der "Wettbewerbshandlung" gab, ist im neuen UWG von einer "Geschäftspraktik" die Rede. Dies hängt damit zusammen, dass das neue UWG erkennbar davon getragen ist, insbesondere Verbraucher zu schützen. Die Geschäftspraktik dürfte zudem weitergehend sein als die alte Wettbewerbshandlung. Das UWG schützt, so die Gesetzesbegründung, darüber hinaus auch Mitbewerber, sonstige Marktteilnehmer und "gewisse Interessen der Allgemeinheit".

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