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Neues Verbraucherrecht und Online-Handel

27.07.2011
Welche Folgen die neue EU-Richtlinie für den Internethandel haben wird, sagt Johannes Richard.
In der Europäischen Union ändern sich die Vorschriften zum Schutz der Verbraucher.
In der Europäischen Union ändern sich die Vorschriften zum Schutz der Verbraucher.

Am 23.06.2011 hat das Europaparlament die Verbraucherrechterichtlinie (Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates über Rechte der Verbraucher) beschlossen.

Ziel der Richtlinie ist u. a. ein einheitliches Verbraucherrecht in der Europäischen Union. Die bisher geltenden EU-Richtlinien lassen den nationalen Gesetzgebern Spielräume offen mit der Folge, dass zwar in allen EU-Ländern ein Widerrufs- oder Rückgaberecht gilt, bei Internetkäufen dieses jedoch sehr unterschiedlich ausgestaltet ist. Dies gilt sowohl für die Widerrufsfristen als auch für die Art und Weise, wie der Widerruf zu erklären ist. In vielen EU-Ländern beträgt die Widerrufsfrist zurzeit sieben Werktage, der Widerruf muss beispielsweise in Italien per Einschreiben erklärt werden.

Um diesem Wildwuchs Einhalt zu gebieten, wird es künftig einheitliche Regelungen geben; nationale Abweichungen sind nur noch sehr eingeschränkt erlaubt.

Nach unserem Eindruck sind viele Regelungen in der EU-Verbraucherrechterichtlinie für den Internethandel durchaus günstig und führen insbesondere zu einer erhöhten Rechtssicherheit aufgrund der Einheitlichkeit innerhalb der Europäischen Union. Dies fördert unter dem Strich auch den EU-weiten Fernabsatzhandel, von dem auch deutsche Internethändler profitieren werden.

Die Änderungen im Einzelnen:

Lieferpflicht in alle EU-Länder ist vom Tisch

Für Unruhe sorgte im März 2011 die Internetinformation der europäischen Kommission, aus der man herauslesen konnte, dass ggf. eine Lieferpflicht in alle EU-Länder besteht.

In Artikel 8 Absatz 3 der Verbraucherrechterichtlinie heißt es:

"Auf Websites für den elektronischen Geschäftsverkehr wird spätestens bei Beginn des Bestellvorganges klar und deutlich angegeben, ob Lieferbeschränkungen bestehen und welche Zahlungsmittel akzeptiert werden.

Beschränkungen von Lieferländern auch innerhalb der EU sind und bleiben somit zulässig. Der Kunde muss jedoch hierüber informiert werden. Dies ist relativ einfach umzusetzen, indem bestimmte Lieferländer nicht angewählt werden können im Rahmen des Bestellablaufes. Besser ist natürlich noch ein Hinweis, dass bspw. im Shop nicht genannte Lieferländer auch nicht beliefert werden.

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