Neutralität bei Warentests

13.07.2006

Die Zulässigkeit der Veröffentlichung von vergleichenden Warentests setzt eine neutrale und sachkundige Untersuchung mit vertretbaren Ergebnissen voraus. Die Darstellung der Testergebnisse darf dabei nicht in verzerrender oder missverständlicher Weise erfolgen. Denn wer zur Wahrnehmung von Verbraucherinteressen einen öffentlichen Warentest veranstaltet, betont seine Neutralität. Fehlt indessen die Neutralität des Testveranstalters, so ist der Test wegen Irreführung des Publikums unzulässig, und zwar auch dann, wenn er seinem Inhalt nach richtig sein sollte (Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Az.: 16 U 24/05). jlp

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