Nicht praxistauglich

17.07.2003

E-Government wird sich in Deutschland um weitere drei Jahre verzögern. Und das, obwohl laut Mummert Consulting rund 88 Prozent der Internetnutzer darauf brennen, ihre Amtsgeschäft online abzuwickeln. Der Grund für die Verzögerung liegt an der Gesetzgebung. Laut Signaturverordnung (SigV) ist eine digitale Signatur nämlich nur fünf Jahre gültig. Danach erlischt die Rechtskraft der Urkunde. Dokumente mit langer Aufbewahrungsfrist haben demnach aus juristischer Sicht nach fünf Jahren keine Unterschrift mehr. Das könnte bei langfristigen Dokumenten wie Geburtsurkunden, Steuerangelegenheiten oder Grundbucheintragungen zu Problemen führen.Die Behörden überlegen nun, ob es den Bürgern zumutbar sei, nach fünf Jahren erneut eine digitale Unterschrift zu leisten. Ein anderes Problem ist die Frage, wie diese Zertifikate archiviert werden sollen. (gn)

www.mummert.de

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