Streit um Leuchtreklame

Notebooksbilliger.de setzt sich gegen Stadt Düsseldorf durch



Matthias Hell ist Experte in Sachen E-Commerce und Retail sowie  Buchautor. Er veröffentlicht regelmäßig Beiträge in renommierten Handelsmagazinen und E-Commerce-Blogs. Zuletzt erschien seine Buchveröffentlichung "Local Heroes 2.0 – Neues von den digitalen Vorreitern im Einzelhandel".
Trotz Saturn-Markt auf der gegenüberliegenden Straßenseite erhielt das Ladengeschäft von Notebooksbilliger.de in Düsseldorf keine Genehmigung für eine Leuchtreklame. Zwei Jahre nach der Store-Eröffnung wurde der Streit nun im Sinne des Online-Händlers gelöst.

Wagt sich ein Online-Händler ins stationäre Umfeld, gibt es meist die eine oder andere Lektion zu lernen. Eine Lernerfahrung der eher kuriosen Art bescherte Notebooksbilliger.de allerdings das Bauamt der Stadt Düsseldorf: im Vorfeld der Eröffnung des dortigen Ladengeschäfts verbot das Amt das Anbringen einer Leuchtreklame mit dem Schriftzug des Elektronikversenders - und das obwohl sich schräg gegenüber des Geschäfts ein Saturn-Markt inklusive aufmerksamkeitsstarker Leuchtreklame befindet. Als Konsequenz musste sich Notebooksbilliger.de zur Store-Eröffnung mit einem provisorischen Namensbanner begnügen. Da das Bauamt bei seiner Meinung blieb, wurde aus dem Provisorium zudem eine Dauerlösung.

Fast zwei Jahre musste sich Notebooksbilliger.de in Düsseldorf mit einer provisorischen Ladenwerbung begnügen
Fast zwei Jahre musste sich Notebooksbilliger.de in Düsseldorf mit einer provisorischen Ladenwerbung begnügen

Was sich auf den ersten Blick nach einer Verwaltungsposse anhört, hatte für Notebooksbilliger.de durchaus handfeste Folgen. So berichtete Firmenchef Arnd von Wedemeyer in diesem Frühjahr, dass man zwar mit der Entwicklung der stationären Umsätze in Düsseldorf zufrieden sei. Jedoch gewinne das Geschäft langsamer an Fahrt als der 2010 eröffnete Store in München - ein Sachverhalt, für den nach Ansicht von Notebooksbilliger-Chef Wedemeyer das Bauamt der Stadt Düsseldorf maßgeblich mitverantwortlich sei.

Es verwundert deshalb nicht, dass sich Notebooksbilliger.de dazu entschloss, gegen den Amtsentscheid den Rechtsweg zu beschreiten. Als ChannelPartner zuletzt im April 2015 mit Arnd von Wedemeyer sprach, war das Verfahren weiter anhängig. Allerdings bekräftigte Wedemeyer seine Überzeugung, wonach der Elektronikversender den Rechtstreit gewinnen werde.

Bauamt zieht Ablehnung zurück

Über die neueste Wende im dem Streit berichtete Wedemeyer nun auf Facebook: fast zwei Jahre nach der Store-Eröffnung habe die Stadt Düsseldorf ihre Ablehnung des Bauantrags für die Werbeanbringung vor dem Verwaltungsgericht zurückgezogen. Das bittere Fazit des Notebooksbilliger-Chefs: "Unnötige Kosten für den Steuerzahler, entgangene Erträge bei uns." Ein dazugehöriges Bild mit der Überschrift "Endlich Reklame in Düsseldorf" zeigt, wie der Schriftzug des Elektronikversenders bereits über der Ladenfront angebracht wird.

Nach dem Rückzieher der Stadt Düsseldorf bringen Arbeiter eine Leuchtreklame am Store von Notebooksbilliger.de an
Nach dem Rückzieher der Stadt Düsseldorf bringen Arbeiter eine Leuchtreklame am Store von Notebooksbilliger.de an

Interessant wird sein, ob es nach der Werbeanbringung wirklich zu einem Umsatzschub für das Ladengeschäft kommt. Die Erfahrungen aus dem Verwaltungsstreit in Düsseldorf kann Notebooksbilliger.de jedenfalls für den weiteres Ausbau seines Store-Netzes nutzen: für den Sommer 2015 plant der Elektronikversender ein neues Geschäft in Hannover und für Mitte 2016 den ersten Store in Hamburg. (mh)

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