Für den Fall der Fälle vorsorgen

Notfallplanung für Unternehmen

16.05.2011

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Wie lässt sich der Betrieb weiterführen, wenn der Firmeninhaber plötzlich ausfällt? Wer übernimmt welche Aufgaben? Welche Informationen sind wo zugänglich? Zur Notfallplanung gehören eine Vielzahl von Vorkehrungen. Hierzu sollten etwa eine Kontovollmacht für den Ehepartner oder einen Vertrauten zählen. Für schwere Krankheiten oder Tod ist eine Vorsorgevollmacht für alle unternehmensbezogenen Rechtsgeschäfte ratsam. Wichtige Informationen zu Betriebsorganisation, Finanzen und Verträgen sollten in einer Notfallakte bereitgehalten werden. So hat ein Stellvertreter wichtige Unterlagen schneller zur Hand und kann das Tagesgeschäft leichter weiterführen. Welche Unterlagen in eine Notfallakte gehören, zeigt die Checkliste "Ist für den Notfall vorgesorgt?" (siehe Infokasten).

Eine stimmige Notfallplanung entsteht nicht über Nacht. Sie nimmt schnell zwei Monate in Anspruch, da Unterlagen zusammengestellt, ergänzt und mit Fachberatern abgestimmt werden müssen. Unternehmer sollten die Vorkehrungen für den Notfall frühzeitig treffen und mit allen Beteiligten durchspielen. So lassen sich Defizite erkennen und Vorkehrungen weiter optimieren.

Systematische Nachfolgeplanung

Mit zunehmendem Alter gewinnt eine systematische Nachfolgeplanung an Bedeutung. Viele Firmeninhaber schieben dieses Thema auf die lange Bank. Laut DIHK-Report können 41 Prozent der Firmeninhaber emotional nicht loslassen, 46 Prozent starten die Unternehmensnachfolge nicht rechtzeitig.

Dabei nimmt der Nachfolgeprozess leicht mehrere Jahre in Anspruch und sollte frühzeitig eingeleitet werden. Neben betriebsorganisatorischen Fragen sind erhebliche Auswirkungen auf Steuerlast, Unternehmenswert, Altersversorgung und Haftung zu bedenken. Eine schlecht vorbereitete Nachfolgeplanung kann Streit und Liquiditätsprobleme verursachen. Nicht selten ist der Fortbestand des Unternehmens bedroht.

Die Erbschaftsteuerreform eröffnet prinzipiell einen erweiterten Gestaltungsspielraum für die Übertragung von betrieblichem Vermögen. Das produktive Betriebsvermögen kann grundsätzlich zu 85 Prozent, unter Umständen sogar komplett, steuerfrei übertragen werden. Dafür gelten enge Bedingungen: Der Betrieb muss fünf bzw. sieben Jahre weitestgehend unverändert fortgeführt werden, die Lohnsumme darf im gleichen Zeitraum nicht sinken.

Kleine Unternehmen begünstigt der Staat zusätzlich. Er gewährt zudem hohe Freibeträge für Übertragungen an nächste Familienangehörige. Aufgrund der weitreichenden Bedingungen und der zum Teil noch unsicheren Rechtsanwendung empfiehlt sich in jedem Fall eine Einzelfallprüfung.

Auswahl und Einarbeitung eines qualifizierten Nachfolgers stellen eine große Herausforderung dar. Firmeninhaber sollten eigene Kinder bei Interesse frühzeitig in die unternehmerische Verantwortung einbinden. So lässt sich am besten feststellen, ob eine familieninterne Nachfolgeregelung für das Unternehmen, den Senior-Chef und den Nachwuchs sinnvoll ist. Im Zweifelfall bleibt noch ausreichend Zeit, einen geeigneten externen Nachfolger zu suchen. Es empfiehlt sich, eine vorweggenommene Erbfolge zu realisieren, bevor es zu einer Anordnung der Unternehmensnachfolge durch das Testament kommt. Ein fließender Generationswechsel ist für das Unternehmen häufig ein Glücksfall. So können Firmen gegenüber Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern Kontinuität wahren. Der scheidende Firmenchef kann eine Beraterfunktion übernehmen und seine Erfahrung weiterhin einfließen lassen.

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