Empfänger hat Unterlassungsanspruch

"Nur eine einzige Werbe-Mail" – rechtswidrig

23.08.2012

Fazit

Jeder, der sich des Newsletters als Marketing-Instrument bedient, sollte unbedingt seine Datenbank pflegen. Wenn der Absender keine vorherige Einwilligung der Empfänger hat, sollte er auf den Versand von Werbe-Mails verzichten. (oe)
Weitere Informationen und Kontakt:
Olaf Groß, Shopbetreiber-Blog.de und Trusted Shops GmbH, Tel.: 0221 77536329, E-Mail: olaf.gross@trustedshops.de, Internet: www.shopbetreiber-blog.de und www.trustedshops.de

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