Nur zusammen mit Biometrie sinnvoll

07.06.2000

Zum Beitrag "Digitale Unterschrift: Internet-Sicherheit wächst" in ComputerPartner 23/00, Seite 28, erreichte uns folgender Leserbrief:

Bei der Diskussion um den Einsatz der digitalen beziehungsweise elektronischen Signatur im Geschäftsverkehr wird diese oft mit der handgeschriebenen Unterschrift gleichgestellt. Dabei wird übersehen, dass die "klassische" Unterschrift und die elektronische Signatur ganz unterschiedliche Funktionen haben.

Die elektronische Signatur wäre treffender als "digitales Siegel" bezeichnet. Sie identifiziert eindeutig eine Person. Ob diese Person jedoch auch der rechtmäßige Besitzer dieses "Siegels" ist, ist damit noch nicht beantwortet. Hier wird die Achillesferse der digitalen Signatur wirksam - der Verlust der Chipkarte, zum Beispiel durch Diebstahl. Eine eindeutige Authentifikation des Nutzers kann nur durch biometrische Merkmale - wie die Unterschrift - erfolgen und nicht, wie derzeit praktiziert, durch einen PIN-Code.

Jörg Lenz, Marketing-Manager Software Professional GmbH & Co KG

Zur Startseite