Öfter mal ein Zwischenzeugnis

16.11.2007
Von Heike Friedrichsen
Wer ein Zwischenzeugnis verlangt, muss einen triftigen Grund nennen können. Eine solche Zwischenbilanz des Arbeitsverhältnisses kann sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber von Vorteil sein.

Der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis besteht nicht generell, sondern immer dann, wenn ein so genannter triftiger oder anzuerkennender Grund vorliegt. Triftige Gründe gibt es allerdings viele: Versetzung oder Wechsel des Vorgesetzten, Änderung der Aufgaben, Umstrukturierungen innerhalb des Unternehmens, Fusionen, Umwandlung der Rechtsform des Unternehmens, Betriebsübernahme durch einen neuen Arbeitgeber, Fort- oder Weiterbildung oder eine geplante längere Arbeitsunterbrechungen ab etwa einem Jahr. Auch schon mit dem Ende der Probezeit liegt ein triftiger Grund vor.

Brisant: Bewerbung um eine neue Stelle

Ein triftiger, aber durchaus brisanter Grund für ein Zwischenzeugnis ist die Bewerbung um eine neue Stelle. Spätestens dann nämlich läuten bei den meisten Chefs die Alarmglocken. Schnell und meist nicht zu Unrecht wird vermutet, dass der Mitarbeiter sich einen neuen Job suchen will. Im schlechtesten Fall hat der Chef schon den geeigneten Nachfolger im Kopf, im besten Fall kann die Frage nach einem Zwischenzeugnis durchaus positive Signalwirkung haben. Astrid Schultz, Zeugnisexpertin bei der Hamburger Karriere- und Vergütungsberatung PersonalMarkt, erklärt: "Arbeitnehmer signalisieren damit noch einmal deutlich ihre Unzufriedenheit - und die Bereitschaft, notfalls Konsequenzen zu ziehen. Manchmal tun sich dann plötzlich doch noch ungeahnte Möglichkeiten auf." Sie rät allerdings davon ab, zu hoch zu pokern. Wer ein Zwischenzeugnis anfordert, sollte sich der möglichen Konsequenzen bewusst sein. Dies gilt vor allem für kleinere Unternehmen: Da wirkt es schnell befremdlich, wenn ein Mitarbeiter ein Zwischenzeugnis haben möchte. Er muss sich Fragen gefallen lassen wie "Und wofür brauchst du das?" Ob ausgesprochen oder nicht ausgesprochen: Allein die Vermutung, dass ein Mitarbeiter aktiv auf Jobsuche ist, zwingt den Arbeitgeber zum Handeln - entweder zu einem offenen Gespräch oder zur Suche nach einem adäquaten Nachfolger.

Aber auch die mehrjährige Dauer des Arbeitsverhältnisses kann ein triftiger Grund für ein Zwischenzeugnis sein. Wer also viele Jahre bei ein und demselben Arbeitgeber tätig war, sollte sich ab und an ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen. Wer das konsequent macht, baut auch in anderer Hinsicht vor: "Schließlich", so Schultz, "kann nur so sichergestellt werden, dass im Endzeugnis auch wirklich die Leistung und das Verhalten des gesamten Zeitraums der Beschäftigung berücksichtigt wird." Und nicht nur ein punktueller Eindruck, der möglicherweise entstanden ist, weil ein Projekt mal nicht gut gelaufen ist oder es Schwierigkeiten mit einem bestimmten Kollegen gab.

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