Bundesagentur für Arbeit muss informiert werden

Offene Stellen: Melden oder zahlen

22.10.2007

Arbeitgeber, die es versäumen, offene Stellen der Bundesagentur für Arbeit zu melden, müssen unter Umständen mit Entschädigungsansprüchen schwerbehinderter Arbeitnehmer rechnen. Dies sei die Konsequenz eines soeben erst bekannt gewordenen Urteils des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 9 AZR 807/05). In dem zugrunde liegenden Fall hatte es ein Arbeitgeber versäumt, freie Stellen bei der Bundesagentur für Arbeit zu melden, obwohl Arbeitgeber hierzu nach § 81 SGB IX verpflichtet seien.

Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer, der sich auf die Stellenausschreibung beworben hatte, jedoch nicht zum Vorstellungsgespräch geladen worden war, hatte daraufhin eine Klage wegen Diskriminierung bei der Einstellung geltend gemacht und auf Zahlung einer Entschädigung geklagt. Dieser Klage hat das BAG nun stattgegeben.

Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, dass ein Arbeitgeber, der es versäume, offene Stellen der Bundesagentur für Arbeit zu melden, den Anschein erhebe, nicht nur an der Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmer desinteressiert zu sein, sondern auch möglichen Vermittlungsvorschlägen seitens der Bundesagentur für Arbeit und entsprechenden Bewerbungen schwerbehinderter Arbeitnehmer aus dem Wege gehen zu wollen. Durch die Nichteinschaltung der Agentur für Arbeit schaffe der Arbeitgeber ein schwer wiegendes Indiz für eine Diskriminierung und trage daher die Beweislast, dass die Nichteinstellung nicht durch die Behinderung bedingt sei.

Da dieser Beweis für den Arbeitgeber jedoch schwer zu führen sein dürfte, müsse mit entsprechenden Entschädigungsansprüchen benachteiligter Schwerbehinderterer gerechnet werden. Arbeitgebern kann deshalb nur empfohlen werden, der gesetzlichen Verpflichtung Folge zu leisten und auch tatsächlich alle offenen Stellen bei der Bundesagentur für Arbeit zu melden. MF

Michael Henn

arbeitet als Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei Dr. Gaupp & Coll. in Stuttgart, ist Mitglied in der Deutschen Anwalts- und Steuerberater-vereinigung für die mittel-ständische Wirtschaft e.V und Schriftleiter der "Mittelstands-depesche".

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