Schuldfrage bei Unfall eindeutig

"Ohne Rechtsbeistand ist kein Durchblick möglich"

04.03.2010
Die gegnerische Kfz-Versicherung muss Anwaltskosten zahlen - auch wenn kein Rechtsstreit entsteht.

Nach einem Verkehrsunfall muss der gegnerische Kfz-Versicherer dem Geschädigten auch die Anwaltskosten zahlen. Das gilt selbst dann, wenn es gar nicht zu einem Rechtsstreit in der Schuldfrage kommt und der Versicherer bereit ist, den Schaden sofort zu regulieren. So hat das Amtsgericht Kassel entschieden (Az. 415 C 6203/08).

Ein Fahrzeug einer Autovermietung wurde in einen Verkehrsunfall verwickelt, Schuld am Vorfall trug der Unfallgegner. Die Autovermietung beauftragte sofort einen Rechtsanwalt mit der Abwicklung des Schadens. Der gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherer bezahlte auch prompt die Reparatur, nicht aber die Kosten des Anwalts. Es habe sich um einen rechtlich einfach gelagerten Unfall mit klarer Schuldlage gehandelt, so der Versicherer, man habe den Schaden auch gleich vollständig erstattet. Ein Rechtsanwalt sei in diesem Fall nicht nötig, die Geschädigte sei als Autovermietung ohnehin mit der Abwicklung von Schadenersatzansprüchen vertraut. Es kam zum Rechtsstreit um die Übernahme der Anwaltskosten, das Amtsgericht Kassel bestätigte die Forderung der Autovermietung.

Wer nicht speziell rechtskundig sei, könne die komplizierte und umfangreiche Rechtsprechung bei Unfallschäden heute nicht mehr überblicken, so das Gericht. Als Geschädigter stehe man Versicherungsunternehmen mit hoch spezialisierten Rechtsabteilungen gegenüber. Die Autovermietung als Klägerin brauche sich nicht darauf verweisen lassen, ohne Hilfe eines in der Unfallabwicklung geübten Anwalts selbst die Versicherung des Unfallgegners anzuschreiben und die verschiedenen Schadenspositionen geltend zu machen. Das Ergebnis käme je nach Sachbearbeiter und Versicherung einem Glücksspiel gleich. Dass die Geschädigte eine Autovermietung sei, spiele keine Rolle, denn die Firma verfüge nicht über eine eigene Rechtsabteilung. Der Kfz-Verssicherer muss nun auch die Anwaltskosten zahlen. (oe)

Quelle: www.moneytimes.de

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