Ohne Unterschrift geht nichts

02.10.2003

Kann der Verkäufer einer Ware nicht beweisen, dass der gekaufte und versandte Gegenstand auch tatsächlich beim Käufer und Warenempfänger angekommen ist, hat er keinen Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer. Der Stempel des Empfängers auf der Ausrollliste des Paketdienstes reicht nicht aus, wenn in der vorgesehenen Empfängerspalte der Warenempfänger nicht aufgeführt ist und sich auch keine Unterschrift des Empfängers oder eines Empfangsbevollmächtigten wiederfindet. Der Stempelaufdruck des Empfängers ist nicht ausreichend, weil sich nicht beweisen lässt, wer diesen Stempelaufdruck angebracht hat. Da der Verkäufer damit den Warenzugang nicht beweisen konnte, wurde seine Klage auf Zahlung des Kaufpreises abgewiesen (Amtsgericht München, Az.: 172 C 11862/02). (jlp)

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