OLG Frankfurt bestätigt Beschluss zu T-Online-Nachzahlung

08.09.2010
FRANKFURT (Dow Jones)--Die Deutsche Telekom AG muss früheren Aktionären ihrer ehemals börsennotierten Tochter T-Online 1,15 EUR je Anteilsschein nachzahlen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigte am Mittwoch einen entsprechenden Beschluss des Landgerichts Frankfurt vom März 2009 und wies damit Beschwerden der Telekom und von ehemaligen T-Online-Aktionären gegen diesen zurück. Die Entscheidung, die für rund 120 Mio ehemalige T-Online-Aktien gilt, sei rechtskräftig.

FRANKFURT (Dow Jones)--Die Deutsche Telekom AG muss früheren Aktionären ihrer ehemals börsennotierten Tochter T-Online 1,15 EUR je Anteilsschein nachzahlen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigte am Mittwoch einen entsprechenden Beschluss des Landgerichts Frankfurt vom März 2009 und wies damit Beschwerden der Telekom und von ehemaligen T-Online-Aktionären gegen diesen zurück. Die Entscheidung, die für rund 120 Mio ehemalige T-Online-Aktien gilt, sei rechtskräftig.

Die Telekom hatte T-Online im April 2000 zu 27 EUR je Aktie an die Börse gebracht. Im Oktober 2004 kündigte sie an, die Tochter auf dem Wege einer Verschmelzung wieder komplett in den Konzern integrieren zu wollen. Begründet wurde der Schritt damals mit der Einführung einer integrierten Breitbandstrategie mit Blick auf die Entwicklung des deutschen Festnetz- und Breitbandgeschäfts.

Zunächst bot die Telekom den T-Online-Aktionären je 8,99 EUR im Rahmen eines öffentlichen Angebots. Für T-Online-Anteilseigner, die zu dem Preis nicht verkaufen wollten, wurde im März 2005 ein Umtauschverhältnis von 13 Telekom-Papieren für je 25 T-Online-Aktien festgelegt.

Einige T-Online-Aktionäre versuchten seinerzeit, die Verschmelzung grundsätzlich zu verhindern. Bis Mitte 2006 wurde die Reintegration gerichtlich blockiert. Anschließend wurde ein Spruchverfahren am Frankfurter Landgericht gestartet, bei dem es nicht mehr um die Verschmelzung als solche, sondern nur noch um die gerichtliche Prüfung des Umtauschverhältnisses ging.

Ein Telekom-Sprecher erklärte am Mittwoch auf Anfrage, das Bonner Unternehmen werde den rechtskräftigen Beschluss akzeptieren. Rückstellungen wegen des Rechtsstreits seien per Ende Juni noch nicht gebildet worden. Die Prognose für das laufende Jahr werde durch nun fällige die Zuzahlung nicht beeinflusst, fügte der Sprecher hinzu. Anlegeranwalt Peter Dreier kündigte an, Verfassungsbeschwerde einlegen zu wollen.

Webseite: www.telekom.de -Von Philipp Grontzki, Dow Jones Newswires; +49 (0)69 - 29725 107, philipp.grontzki@dowjones.com DJG/phg/rio -0-

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