OLG Frankfurt gibt Kirch gegen Deutsche Bank teilweise Recht

18.03.2008
FRANKFURT (Dow Jones)--Im seit Jahren andauernden Rechtsstreit mit der Deutschen Bank hat der Münchener Medienunternehmer Leo Kirch vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt einen Teilsieg errungen. Der 5. Zivilsenat bestätigte am Dienstag eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt, wonach die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Deutschen Bank auf der Hauptversammlung im Jahr 2005 wegen eines Verfahrensfehlers nichtig gewesen sei.

FRANKFURT (Dow Jones)--Im seit Jahren andauernden Rechtsstreit mit der Deutschen Bank hat der Münchener Medienunternehmer Leo Kirch vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt einen Teilsieg errungen. Der 5. Zivilsenat bestätigte am Dienstag eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt, wonach die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Deutschen Bank auf der Hauptversammlung im Jahr 2005 wegen eines Verfahrensfehlers nichtig gewesen sei.

Der Vorstand war auf der Hauptversammlung gefragt worden, was es mit einer Aussage im Jahresbericht der Beklagten im Jahre 2004 auf sich habe. Dort hieß es sinngemäß, die operative Steuerung des Unternehmens sei drei "divisionalen Committees" überlassen, während sich der Vorstand auf die "strategische Steuerung, Zuteilung der Ressourcen, Risikomanagement und Kontrolle des Konzerns" konzentriere.

Nach Ansicht des OLG ist es verständlich, dass durch diese Aussagen beim Aktionär die berechtigte Sorge entstanden sei, dass der Vorstand seine gesetzliche Verpflichtung zur eigenverantwortlichen Leitung des Unternehmens verletzt haben könnte. Der Aufsichtsrat habe es dabei an der nötigen Überwachung fehlen lassen. Allein der Umstand, dass der Vorstand die Frage nicht hinreichend beantwortet habe, führe zur Nichtigerklärung der Entlastungsbeschlüsse.

Dagegen wies das OLG - wie bereits die Vorinstanz - Kirchs Antrag ab, den Jahresabschluss 2004 für nichtig zu erklären, weil die Bank keine Rückstellungen für einen von Kirch angestrengten Schadensersatzprozess enthalten habe. Kirchs Medienunternehmen war 2002 ins Trudeln geraten.

Breuer hatte zwei Monate vor der Insolvenz der KirchMedia in einem Interview gesagt, er halte weitere Bankkredite an Kirch für "relativ fraglich. Was man alles darüber lesen und hören kann, ist ja, dass der Finanzsektor nicht bereit ist, auf unveränderter Basis noch weitere Fremd- oder gar Eigenmittel zur Verfügung zu stellen."

Es könne dahinstehen, ob solche Schadensersatzansprüche überhaupt bestünden, urteilte das OLG nun. Die unterbliebenen Rückstellungen seien kein wesentlicher Ansatzfehler bei der Erstellung des Jahresabschlusses gewesen.

Mögliche Schadensersatzansprüche berührten trotz ihrer Höhe - die Kläger gehen von rund 2 Mrd EUR aus - die Bewertung der Beklagten nicht. Angesichts der Bilanzsumme der Beklagten von 840 Mrd EUR im Geschäftsjahr 2004 bewegten sich die Schadensersatzbeträge in einem verschwindend geringen Verhältnis.

Ein Sprecher der Deutschen Bank sagte, Kirch sei abermals mit dem Versuch gescheitert, mit rechtlichen Mitteln von seiner Verantwortung für den Zusammenbruch seiner Firmengruppe abzulenken. Ob das Unternehmen gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil Berufung bzw Revision vor dem Bundesgerichtshof einlegen werde, wollte der Sprecher nicht kommentieren.

Ein Sprecher von Leo Kirch sagte, man werde sich das Urteil genau anschauen. Man fühle sich aber im Wesentlichen bestätigt.

-Von Peter Herkenhoff, Dow Jones Newswires, +49 (0)69 29725 116,

peter.herkenhoff@dowjones.com

DJG/phe/smh/cbr

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