OLG: Fusion Springer/ProSiebenSat.1 wurde zu Recht untersagt

03.12.2008
DÜSSELDORF (Dow Jones)--Die Fusion der Unternehmen Springer und ProSiebenSat1 ist im Jahr 2006 durch das Bundeskartellamt zu Recht untersagt worden. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf teilte am Mittwoch mit, eine Beschwerde von Springer gegen diese Entscheidung des Kartellamtes werde zurückgewiesen.

DÜSSELDORF (Dow Jones)--Die Fusion der Unternehmen Springer und ProSiebenSat1 ist im Jahr 2006 durch das Bundeskartellamt zu Recht untersagt worden. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf teilte am Mittwoch mit, eine Beschwerde von Springer gegen diese Entscheidung des Kartellamtes werde zurückgewiesen.

Das Bundeskartellamt hatte argumentiert, der Zusammenschluss hätte auf dem Fernsehwerbemarkt, dem Lesermarkt für Straßenverkaufszeitungen sowie dem bundesweiten Anzeigenmarkt für Zeitungen zu einer nicht genehmigungsfähigen Marktmacht geführt.

Daraufhin hatten die Unternehmen den Plan aufgegeben, gegen die Untersagung hatte Springer gleichwohl Beschwerde eingelegt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte diese Beschwerde als unzulässig erklärt, da es nach der Aufgabe des Fusionsplans nun kein Feststellungsinteresse mehr gebe.

Der Kartellsenat des Bundesgerichtshof (BGH) hatte daraufhin 2007 jedoch entschieden, dass die Klärung der Rechtsfrage sehr wohl noch von Interesse sein könne. Der jetzige ablehnende Beschluss des Düsseldorfer Gerichts hat daher eine gewisse Signalwirkung für mögliche künftige Fusionspläne.

Webseiten: http://www.bundeskartellamt.de http://www.olg-duesseldorf.nrw.de DJG/rib/cbr

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