OLG Stuttgart bestätigt Urheberrechtsabgaben auf Drucker

18.05.2005
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat grünes Licht für Urheberrechtsabgaben auf Drucker gegeben.

Mit dem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart zu Urheberrechtsabgaben auf Drucker entfernt sich Deutschland aus Sicht des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) immer weiter von den Standards in Europa.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat entschieden, dass auch für Drucker urheberrechtliche Abgaben zu zahlen sind. Geklagt hatte die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) gegen die Hewlett-Packard GmbH und eine Vielzahl anderer Druckerhersteller. „Kein anderes europäisches Land belastet die Hersteller von Druckern mit urheberrechtlichen Abgaben“, sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder anlässlich der Urteilsverkündung. „Wir brauchen neue Vorgaben des Gesetzgebers, um die Abgaben auf das unbedingt Notwendige zu beschränken und die Belastung kalkulierbar zu machen.“

Das beklagte Unternehmen Hewlett-Packard wird gegen das Urteil voraussichtlich Revision einlegen. Die endgültige Entscheidung muss dann der Bundesgerichtshof treffen. Sollte das Urteil der Vorinstanz Bestand haben, drohen den Druckerherstellern Zahlungen von rund 350 Millionen Euro. Rohleder: „Preiserhöhungen würden dann unvermeidlich.“ (mf)

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