Worauf Zoll und Finanzamt schauen

Online bestellen aus dem Ausland



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Bei Käufen im Internet lauern oft rechtliche Fallen, vor allem, wenn man Waren aus dem Ausland bestellt. Worauf man dabei achten sollte und welche Konsequenzen drohen, erläutern die Arag-Experten.

Im Internet sind viele Artikel günstiger als im Ladengeschäft zu haben. Vorsicht ist aber geboten, wenn Waren aus dem Ausland gekauft werden. Hier ist zum einen auf die einschlägigen Zoll- und Steuerbestimmungen zu achten. Besonders günstige Preise sind manchmal aber auch ein Hinweis darauf, dass dreiste Fälschungen angeboten werden oder der Händler nicht über die erforderlichen Verkaufs-Lizenzen verfügt. Worauf man achten sollte und welche Konsequenzen drohen, erläutern die Arag-Experten.

Kaffee, Alkohol, Zigaretten, Parfüm

Grundsätzlich dürfen innerhalb des EU-Binnenmarktes Waren frei gehandelt werden. Zölle und Steuern fallen also nicht an. Doch gibt es Ausnahmen. Zu beachten sind insbesondere einige so genannte hochsteuerbare Waren. Das sind Waren, für die neben der Mehrwertsteuer besondere Verbrauchssteuern erhoben werden. Zu diesen hochsteuerbaren Waren zählen vor allem Kaffee, Alkohol, Zigaretten, Parfums und Eau de Toilettes.

Raucher aufgepasst: Beim Kauf von Zigaretten fällt nicht nur Mehrwertsteuer, sondern auch Verbrauchssteuer an.
Raucher aufgepasst: Beim Kauf von Zigaretten fällt nicht nur Mehrwertsteuer, sondern auch Verbrauchssteuer an.
Foto: Stephan Janz.de - Fotolia.com

Während den meisten Menschen bekannt ist, dass auf Alkohol und Zigaretten neben der Mehrwertsteuer eine Verbrauchssteuer erhoben wird, ist die Kaffeesteuer als Verbrauchssteuer relativ unbekannt. Werden jedoch Kaffee oder auch nur kaffeehaltige Produkte, wie Kaffeepads, beispielsweise günstig aus den Niederlanden bestellt - dort gibt es keine Kaffeesteuer - muss diese nachträglich gezahlt werden, ansonsten liegt Steuerhinterziehung vor.

Wenn auf Internetseiten damit geworben wird, der Versand sei steuerfrei, sind daher oft potentielle Betrüger am Werk. Auch beim Kauf von so genannten EU-Zigaretten ist Vorsicht geboten. Auf keinen Fall sollten bei solchen Transaktionen Vorauszahlungen getätigt werden.

Wie hoch sind die Freigrenzen?

Einfuhrabgaben auf die genannten Produkte fallen aber erst bei einer Sendung mit einem Wert von 22 Euro an. Ausgenommen von der Befreiung ist allerdings Kaffee, so dass bereits für das erste Pfund sämtliche Einfuhrabgaben fällig werden. Höhere Freigrenzen gibt es für Reisemitbringsel, also bei persönlicher Einfuhr zum privaten Gebrauch. Diese gelten aber nicht für den Versand. Die Reisefreigrenzen können auf den Internetseiten des Zolls eingesehen werden.

Einfuhr aus Drittländern

Während es innerhalb des EU-Binnenmarktes für die Verbraucher wenige relevante zollpflichtige Waren gibt, fallen außerhalb der EU jedoch bei der Einfuhr fast aller Produkte Abgaben an. Für sämtliche Waren, die über das Internet in einem Drittland bestellt und von dort aus nach Deutschland versandt werden, müssen Zölle und eventuell weitere Abgaben entrichtet werden.

Hier gilt eine Freigrenze von 22 Euro. Es gibt allerdings einen Unterschied bezüglich der Freigrenze zwischen Zöllen und Steuern: Bis zu einem Wert von 22 Euro pro Sendung werden keinerlei Einfuhrabgaben erhoben, Zölle fallen erst ab 150 Euro an. Ab 22 Euro sind daher trotz der Freigrenze die Einfuhrumsatzsteuer und eventuelle Sondersteuern zu entrichten. Für alkoholische Erzeugnisse, Parfüm und Eau de Toilette gilt die Zollbefreiung bis 150 Euro nicht.

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