Kein Schadensersatzanspruch

Online-Kauf – kein Beratungsvertrag

19.03.2013

Keine besondere Beratung erwünscht

Die Klägerin hat keinen Schadensersatzanspruch. Zwischen ihr und der Direktbank ist kein Anlageberatungsvertrag zustande gekommen. Tritt ein Kunde mit gezielten Aufträgen zum Erwerb bestimmter Wertpapiere an die Bank heran, so darf die Bank im Allgemeinen davon ausgehen, dass eine besondere Beratung weder gewünscht noch erforderlich ist.

Durch ihren online im Internet erteilten Kaufauftrag hat die Klägerin zum Ausdruck gebracht, dass sie keine Informationen über das Produkt mehr benötige. Bei Eröffnung des Wertpapierdepots ist die Klägerin ausdrücklich darüber informiert worden, dass es neben den klassischen Anleihen auch Varianten "synthetischer" Anleihen gäbe, die im Ergebnis zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen könnten und dass man deshalb vorher z.B. den Verkaufsprospekt genau studieren sollte. Die Einholung solcher Informationen hat die Klägerin jedoch unterlassen. Die Anlage passte auch in das Anleger- und Risikoprofil der Klägerin. Bei Depoteröffnung hatte sie sich als gelernte Bankkauffrau in die Kenntnisstufe "C" von insgesamt 6 Kenntnisstufen ("A" bis "F") eingeordnet. Zum Zeitpunkt der Anlageentscheidung bestand nur ein theoretisches Ausfallrisiko, weil ausnahmslos international renommierte Bankhäuser als Referenzunternehmen aufgeführt waren.

Kroll rät, dies zu beachten und in allen Zweifelsfragen Rechtsrat einzuholen, wobei er dazu u. a. auch auf die entsprechend spezialisierten Anwälte und Anwältinnen in der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. - www.mittelstands-anwaelte.de - verweist.
Weitere Informationen und Kontakt:
Matthias W. Kroll, LL.M., Rechtsanwalt/Master of Insurance Law, Fachanwalt für Arbeitsrecht/Fachanwalt für Versicherungsrecht, Leiter des Fachausschusses XIV "Finanzdienstleistungs- und Versicherungsrecht" der DASV Deutschen Anwalt- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V., c/o. Dr. Nietsch & Kroll Rechtsanwälte Osterbekstraße 90b, 22083 Hamburg, Tel.: 040 238569-0, E-Mail: kroll@nkr-hamburg.de, Internet: www.nkr-hamburg.de

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