Online Shops: Händler sind mit den Vorschriften überfordert

16.07.2003
Mit der Zunahme der Absatzmöglichkeiten über Online-Shops hat die Bundesregierung im Sinne des Verbraucherschutzes in den vergangenen Jahren eine Vielzahl neuer Gesetze erlassen. Der Kölner Online-Shop Prüfer Trusted Shops hat seit Anfang seiner Tätigkeit über 900 Prüfberichte ausgewertet und hat eine Liste der häufigsten Fehler von Online-Händlern aufgestellt:Fehlende oder unvollständige nachvertragliche InformationenNicht ausreichende Hinweise zum DatenschutzFehlender Hinweis zur Einsicht in den VertragstextOffensichtlich unzulässige Klauseln in den AGBFehlender Hinweis zum W im Verlauf der BestellungUnzulässige Einzelheiten oder Einschränkungen des WUnzulässige Ausschlüsse vom WFehlende Angaben zum VertragsschlussZweifelhafte Einbeziehung der AGBUnvollständige Anbieterkennzeichnung, oft unter mändlichem VerweisVor allem eine weitreichende Informationspflicht sowie ein zweiwöchiges W des Kunden seien die wichtigsten Punkte, bei denen jedoch die meisten Fehler gemacht werden. "Viele Anbieter hören zum ersten Mal während unserer Zertifizierung von den nachvertraglichen Informationspflichten, dem Verbot der Datenweitergabe oder dem zweiwöchigen W, sagt Carsten Föhlisch, Justiziar der Trusted Shops GmbH. Rechtlich mangelhaft geführte Online-Shops können für den Betreiber dann schnell zum Bumerang werden. Nach einem Geschäftsabschluss flattert dann statt der erhofften Bezahlung eine Klage ins Haus.(bw)

Mit der Zunahme der Absatzmöglichkeiten über Online-Shops hat die Bundesregierung im Sinne des Verbraucherschutzes in den vergangenen Jahren eine Vielzahl neuer Gesetze erlassen. Der Kölner Online-Shop Prüfer Trusted Shops hat seit Anfang seiner Tätigkeit über 900 Prüfberichte ausgewertet und hat eine Liste der häufigsten Fehler von Online-Händlern aufgestellt:Fehlende oder unvollständige nachvertragliche InformationenNicht ausreichende Hinweise zum DatenschutzFehlender Hinweis zur Einsicht in den VertragstextOffensichtlich unzulässige Klauseln in den AGBFehlender Hinweis zum W im Verlauf der BestellungUnzulässige Einzelheiten oder Einschränkungen des WUnzulässige Ausschlüsse vom WFehlende Angaben zum VertragsschlussZweifelhafte Einbeziehung der AGBUnvollständige Anbieterkennzeichnung, oft unter mändlichem VerweisVor allem eine weitreichende Informationspflicht sowie ein zweiwöchiges W des Kunden seien die wichtigsten Punkte, bei denen jedoch die meisten Fehler gemacht werden. "Viele Anbieter hören zum ersten Mal während unserer Zertifizierung von den nachvertraglichen Informationspflichten, dem Verbot der Datenweitergabe oder dem zweiwöchigen W, sagt Carsten Föhlisch, Justiziar der Trusted Shops GmbH. Rechtlich mangelhaft geführte Online-Shops können für den Betreiber dann schnell zum Bumerang werden. Nach einem Geschäftsabschluss flattert dann statt der erhofften Bezahlung eine Klage ins Haus.(bw)

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