Onlinevertrieb verboten

25.11.1999

HAMBURG: Kurz vor Redaktionsschluß erreichte uns die Nachricht, daß das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg Philips darin bestätigt, daß die von Powershopping/Primus-Online betriebene Art des Verkaufs von Produkten über das Internet nicht rechtmäßig ist. Damit wird die auf Seite 24 dieser Ausgabe gedruckte Meldung gegenstandslos.

Per Gerichtsbeschluß ist Powershopping somit verboten, Philips-Produkte "in zeitlich begrenzten Veranstaltungen in der Weise anzubieten", daß je nach Anzahl der mitbietenden Letztverbraucher unterschiedliche Endpreise festgesetzt werden.

"Wir sind sehr zufrieden mit der Entscheidung des Gerichts, zeigt sie doch, daß Internet-Shopping in der von Primus-Online betriebenen Form nicht so verbraucher-freundlich ist, wie es von den Betreibern dieser Verkaufsform dargestellt wird", kommentiert Hans-Joachim Kamp, Geschäftsführer der Philips GmbH, die Gerichtsentscheidung. Auch der angeblich von Primus-Online erreichte Abgabepreis von 999 Mark anstelle eines unverbindlichen Verkaufspreises von 1.999 Mark wird von Kamp kritisch hinterfragt: "Jeder, der die Margen unserer Branche auch nur halbwegs kennt, weiß, daß dieser Preis ein Dumping-Angebot ist, bei dem Primus zuzahlt. Hier sollte eine PR-Kampagne auf Kosten eines Markenartiklers gestartet werden."

Selbst mit minimalen Vertriebskosten auf Seiten der Online-Vertriebe sei, so Kamp, ein Endkonsumenten-Preis unter dem Herstellungspreis rechnerisch einfach nicht darstellbar. (du)

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