Panikmache in der Musikbranche - Kriminalisierung der Tauschbörsennutzer

27.10.2005
Durch die Urheberrechtsreform ist eine Kriminalisierung der Tauschbörsennutzer in Gang gesetzt worden, die sicherlich vom Gesetzgeber so nicht gewollt war, sagt Rechtsanwältin Nina Haberkamm.

Durch die Urheberrechtsreform ist eine Kriminalisierung der Tauschbörsennutzer in Gang gesetzt worden, die sicherlich vom Gesetzgeber so nicht gewollt war. Tausende von Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz gehen seitdem bei den Staatsanwaltschaften ein.

Häufig wird den Beschuldigten "angeboten" gegen Zahlung einer Geldauflage zwischen 50 und 500 Euro das Ermittlungsverfahren einzustellen. Viele Tauschbörsennutzer zahlen aufgrund der prekären Situation vorschnell, ohne vorab zu prüfen, ob der Vorwurf der Staatsanwaltschaft überhaupt berechtigt ist. Die Rechtslage ist derart ungeklärt und offen, dass es sich lohnt, genauer hinzuschauen. Denn neben der Zahlung an die Staatskasse drohen noch weitere Kosten wie Abmahngebühren oder Schadensersatzforderungen.

Strafbar macht man sich dann nicht, wenn man eine sogenannte "Privatkopie" herstellt, die auf einer legalen Quelle beruht. Wesentliche Voraussetzung einer Privatkopie ist, dass sie weder aus beruflichen noch aus wirtschaftlichen Zwecken hergestellt wird.

Zur Startseite