Papierkram: Finanzamt zeigt sich tolerant

29.09.2006
Die Verwendung der Anlage EÜR ist für 2005 nicht zwingend.

Normalerweise ist ab 2005 jeder, der seinen Gewinn nach Einnahme-Überschuss-Rechnung ermittelt, verpflichtet, dazu den Vordruck "Anlage EÜR" zu verwenden. Jedoch besteht bundeseinheitlich für alle Finanzämter die Anweisung, bei der Abgabe einer ordnungsgemäßen Steuererklärung und formloser Gewinnermittlung nur den Hinweis zu geben, das künftig, d. h. ab 2006, die Anlage EÜR verwendet werden soll. Ein Zwangsgeld ist nur bei Nichtabgabe einer Gewinnermittlung und Steuererklärung festzusetzen, so der Steuerberaterverband Berlin- Brandenburg. (mf)

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