Europas Flughäfen

Paris Charles de Gaulle Spitzenreiter bei Verspätungen

Armin Weiler kümmert sich um die rechercheintensiven Geschichten rund um den ITK-Channel und um die Themen der Distribution. Zudem ist er für den Bereich PCs und Peripherie zuständig. Zu seinen Spezialgebieten zählen daher Notebooks, PCs, Smartphones, Drucker, Displays und Eingabegeräte. Bei der inoffiziellen deutschen IT-Skimeisterschaft "CP Race" ist er für die Rennleitung verantwortlich.

Entschädigung wird nicht eingefordert

Sofern nicht außergewöhnliche Umstände vorliegen, haben viele Flugpassagiere in der Europäischen Union einen Anspruch auf Entschädigung, der Verordnung 261/2004/EG geregelt ist. So kann beispielsweise bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden abhängig von der Flugdistanz unter Umständen bis zu 600 Euro geltend gemacht werden.

Der Flughafen München kommt gemessen an der Anzahl der Flugpassagiere mit Platz zwölf bei den Verspätungen ganz gut weg.
Der Flughafen München kommt gemessen an der Anzahl der Flugpassagiere mit Platz zwölf bei den Verspätungen ganz gut weg.
Foto: Werner Hennies / Flughafen München GmbH

Viele betroffene Fluggäste wissen nicht über ihre Rechte Bescheid oder scheuen die Auseinandersetzung mit den Fluggesellschaften. Nach Schätzungen von Refund.me lassen sich die Passagiere so in Deutschland jährlich 180 Millionen Euro an Entschädigungsleistungen entgehen, da nur rund zwei Prozent der Anspruchsberechtigten diesen auch wirklich geltend machen. Zudem versuchen die Airlines, Ansprüche mit dem Hinweis auf "außergewöhnliche Umstände" abzulehnen. Beliebte Ausreden sind dabei laut Refund.me technische Probleme, Personalwechsel, Warten auf Anschlusspassagiere, Starker Flugverkehr oder problematische Wetterbedingungen. Allerdings entbinden diese Gründe die Gesellschaften nur in manchen Fällen von der Zahlung der Entschädigung. Wenn die Airline die Zahlung ablehnt, können sich betroffene Passagiere an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) wenden. Allerdings ist der Schlichtungsspruch nicht bindend und nicht alle Fluggesellschaften akzeptieren die Schlichtungsstelle.

Fluggäste scheuen Rechtsstreit

Da Fluggäste oft ungerne das Risiko eines Rechtsstreits eingehen, haben sich auch spezielle Dienstleister wie Refund.me, EUclaim, Fairplane oder Flightright darauf spezialisiert, die Ansprüche einzufordern. Hier muss der Verbraucher nicht in Vorleistung gehen und zahlt nur im Erfolgsfall einen gewissen Prozentsatz er erhaltener Entschädigung an den Dienstleister. So wird zunächst überprüft, ob beim vorliegenden Fall eine Aussicht auf Entschädigung besteht. Ist dies der Fall, wird die Entschädigung bei den Fluggesellschaften eingefordert und notfalls auch eingeklagt. Refund.me spricht hier von einer Erfolgsquote von 98 Prozent.

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