Partner-Zusatz für GmbH nicht zulässig

17.08.2005
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass der Zusatz "& Partners" für eine GmbH nicht zulässig ist.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass der Zusatz "& Partners" für eine GmbH nicht zulässig ist.

Auch in der englischen Version ist dieser Zusatz der Rechtsform der Partnerschaft vorbehalten und kann nicht für die Firmierung einer GmbH genutzt werden.

Die Verbotsnorm im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz gelte für alle Gesellschaften mit einer anderen Rechtsform als der Partnerschaft (OLG Frankfurt, Az.: 20 W 321/04). (tf/mf)

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