Patenstreit zwischen Cobion und Nutzwerk eskaliert

26.09.2003
Die Nutzwerk GmbH aus Leipzig hat gegen die Cobion AG aus Kassel Anzeige erstattet. Hintergrund ist ein Patentrechtsstreit der beiden Filteranbieter. Cobion will mit zivilrechtlichen Schritten gegen die Nutzwerk GmbH vorgehen.

Die Nutzwerk GmbH aus Leipzig hat gegen die Cobion AG aus Kassel Anzeige erstattet. Hintergrund ist ein Patentrechtsstreit der beiden Filteranbieter: Cobion will mit zivilrechtlichen Schritten gegen die Nutzwerk GmbH vorgehen.


Die Nutzwerk GmbH aus Leipzig hat Strafanzeige wegen versuchter Erpressung und Nötigung gegen den Vorstandsvorsitzenden der Cobion AG in Kassel, erstattet. Hintergrund ist ein Patentrechtsstreit der beiden Filteranbieter, der jetzt in eine Schlammschlacht eskaliert. Die Nutzwerk GmbH besitzt Schutzrechte an verschiedenen Filtertechnologien. Das Patent Nummer 19958638 wurde dem Unternehmen allerdings am 10. September 2003 vom Bundespatentgericht in München aberkannt. Geklagt hatte der Wettbewerber Cobion. Zuvor hatte Nutzwerk selbst versucht, eine einstweilige Verfügung gegen Cobion zu erwirken - wegen Patentrechtsverletzungen. Nun wird der Streit in aller öffentlichkeit ausgetragen: Der Cobion-Chef habe bereits vor Monaten "gedroht", das Patent Nr. 19958638.1 der Nutzwerk GmbH "kaputt machen", wenn sein Unternehmen nicht eine "kostenlose, lebenslange Nutzungslizenz" für dieses Patent erhält, teilt Nutzwerk jetzt in einer Presseerklärung mit. Man habe dies abgelehnt und Cobion habe mit Einreichung der Patentnichtigkeitsklage seine Drohung wahr gemacht - und mit weiteren Prozessen gedroht. Als Beweis dienen angebliche Auszüge aus dem E-Mail-Verkehr zwischen derm Cobion-CEO und der Nutzwerk-Chefin . Daraus soll auch folgendes Zitat stammen: "Für 20.000 Euro pro Jahr ziehen wir die Klage zurück und lassen die anderen Patente in Ruhe. Vorausgesetzt ist aber wiederum eine kostenneutrale, lebenslange Nutzungslizenz auf Ihre Patente. Fair? Gruß aus Kassel". "Wir können das Verhalten von Cobion nicht nachvollziehen. Für uns war die Angelegenheit mit der Urteilsverkündung am 10. September in München erledigt", sagt Nutzwerk. Bei Cobion ist man über diese Aussagen empört: "Die Nutzwerk GmbH scheint nicht nur die zivilgerichtlichen Prozesse, sondern nunmehr auch die Nerven verloren zu haben", lässt Cobion über seine Sprecherin ausrichten. Anders lasse sich der Griff zu Strafanzeigen und Pressemitteilungen nicht erklären. "Wir weisen die haltlosen Unterstellungen auf das schärfste zurück". So sei das Patent aberkannt worden, weil der Stand der Technik bereits vor Patentanmeldung bekannt war und dem Urteil zu folge keinerlei Neuigkeits- oder Erfindungswert beinhaltete. Genau aus diesem Grunde habe man keine Gebühren an Nutzwerk zahlen wollen. "Nutzwerk hätte sich das weitere gerichtliche Vorgehen ersparen können, wenn sie die Cobion AG mit ihren Forderungen unbehelligt gelassen und uns eine kostenlose Nutzungslizenz erteilt hätte. In diesem Fall wäre es uns egal gewesen, ob das Nutzwerkpatent ungerechtfertigterweise bestehen geblieben wäre oder nicht", so das Statement. Die Anwälte der beiden Unternehmen werden jedenfalls auch weiterhin gut beschäftigt sein: Zum einen soll die Frage neu erfunden oder nicht, auch bei einigen anderen Techniken im Raum stehen, zum anderen will sich Cobion nun für die Veröffentlichung der "irreführend aus dem Zusammenhang gerissenen" Zitate revanchieren. "Wie in der Vergangenheit wird die Cobion AG hiergegen mit den geeigneten zivilrechtlichen Schritten gegen die Nutzwerk GmbH vorgehen, ohne derartige Auseinandersetzungen in die öffentlichkeit zu tragen". (mf)

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