Stürmische Zeiten für Markeninhaber

Patentamt warnt vor Zahlungsaufforderungen

03.08.2012
Erneut flattern irreführende Anschreiben ins Haus, sagen Manfred Wagner und Claudia Martini.

Neuerlich warnt das Deutsche Patent- und Markenamt auf seiner Webseite vor teilweise irreführenden Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen und -Verlängerungen.

Bei diesen insbesondere an Markeninhaber gerichteten Schreiben soll insbesondere der Anschein erweckt werden, es handele sich um ein Schreiben, das im Zusammenhang mit Ihrer Markeneintragung steht (möglicherweise auch Patenten, Gebrauchsmustern, Geschmacksmustern oder Domains).

Teilweise werden den Markenanmeldern gegenüber amtliche Gebühren geltend gemacht, die im Zusammenhang mit einem Schutzrecht im Verfahren vor dem DPMA anfallen. Das DPMA weist in seiner Warnung darauf hin, dass solche anfallenden Gebühren ausschließlich auf das Konto des DPMA zu entrichten sind und nicht von anderen Unternehmen angefordert werden können.

Dabei machen sich diese Firmen die gerade anstehende Urlaubszeit und die Unerfahrenheit der Urlaubsvertretungen zu nutze.

In diesem Zusammenhang nennt das DPMA unter anderem folgende Unternehmen, die nicht im Zusammenhang mit Aufgaben und Leistungen des DPMA stehen:

- AGR Allgemeine Gewerbedatei e.K.,

- Allgemeines Unternehmensregister (AUR),

- Europäisches Zentralregister für Marken und Patente,

- European Central Register of Brands and Patents,

- Marken & Patent Registerverzeichnis,

- Matic-Verlagsgesellschaft mbH,

- Register of International Patents

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