Pauschale Gründe reichen nicht

02.12.2004

Personalreduzierung wegen Umsatzrückgang ist kein Grund für eine betriebsbedingte Kündigung, stellte das Arbeitsgericht Frankfurt in einem aktuellen Urteil fest. Die Richter gaben damit der Klage von drei gekündigten Mitarbeitern eines Vermessungsbüros statt und erklärten ihre Kündigungen für unwirksam.

Zur Begründung einer betriebsbedingten Kündigung müsse der Arbeitgeber für jeden Arbeitsplatz konkret daslegen, wie sich die Umstrukturierung und Personalreduzierung direkt auswirken würde. Es reiche nicht, wenn die Firma angibt, wegen starker Umsatzrückgänge die Belegschaft verkleinern zu müssen, heißt es in der Urteilsbegründung.

Az. 9/4 Ca 2515/04

Bärbel Zöger

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