PC für die Betriebsratsarbeit muss nicht immer sein

19.05.2006
Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat nicht unabhängig von der Betriebsgröße und den betrieblichen oder betriebsratsbezogenen Verhältnissen einen PC nebst Zubehör zur Verfügung zu stellen.

Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat nicht unabhängig von der Betriebsgröße und den betrieblichen oder betriebsratsbezogenen Verhältnissen einen PC nebst Zubehör zur Verfügung zu stellen. Selbst bei einem aus mehreren Mitgliedern bestehenden Betriebsrat ist ein PC nebst Zubehör nicht stets zur sachlichen Wahrnehmung von Betriebsratsaufgaben erforderlich. Allerdings nimmt mit der Betriebsgröße und der Anzahl der vom Betriebsrat repräsentierten Arbeitnehmer die Arbeitsbelastung des Betriebsrats durch die Anzahl seiner Aufgaben zu, was regelmäßig zur Erleichterung bei der Darlegung der Erforderlichkeit führt. Die Frage, ob einem Betriebsrat ein PC zusteht oder nicht, lässt sich damit nicht generell, sondern nur im Einzelfall beurteilen (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Az.: 12 TaBV 23/05). (jlp/mf)

Zur Startseite