Das Landgericht Bielefeld hat jetzt entschieden, dass die außerordentliche Kündigung von sechs weiteren PC-Spezialist-Franchisenehmern unwirksam ist. Damit folgt das Gericht seiner Entscheidung vom August diesen Jahres. Bereits dort wurde die Kündigung eines Franchisenehmers für unwirksam erklärt. Die sieben Franchisenehmer müssen jetzt die ausstehenden Gebühren an das Franchise-System zahlen und den Franchisevertrag erfüllen.
Zum Hintergrund: Im April haben 19 Franchisenehmerstandorte die außerordentliche Kündigung ihres Vertrages gegenüber der Synaxon AG (ehemals PC-Spezialist Franchise AG) erklärt (ComputerPartner berichtete). Diese Kündigung erfolgte zunächst ohne Angabe von Gründen. Das Unternehmen hat aus diesem Grund Klage gegen alle 19 Standorte erhoben, mit dem Ziel, die Unwirksamkeit der Kündigung feststellen zu lassen und die Zahlung der ausstehenden Franchisegebühren zu erreichen. (mf)