Pentium 4 zu langsam – Intel steht Klage ins Haus

20.08.2002
Eine Anwaltskanzlei hat im Namen von fünf PC-Besitzern eine Sammelklage gegen Intel sowie die PC-Hersteller Gateway und Hewlett-Packard eingereicht. Das berichtet unsere Schwester-Publikation Tecchannel. Der Vorwurf: Die Unternehmen hätten die Benutzer über die vermeintliche Leistung des Pentium 4 getäuscht.Die Klage ist bereits Anfang Juni bei einem Gericht im US-Bundestaat Illinois eingegangen. Den Vorwurf der Täuschung der Benutzer über die Leistungen des Pentium 4 ziehen die Kläger daraus, dass der P4 langsamer sei als der Pentium III und die Athlon-CPU von AMD. Die Sammelklage könnte sich nach Angaben der Klägerseite auf eine unüberschaubare Anzahl von betroffenen Benutzern ausweiten, da Intel seit dem Start im November 2000 etwa 50 Millionen Pentium-4-CPUs verkauft haben soll.Analysten geben der Klage allerdings wenig Chancen, da seitens der Kläger versucht werde, die Performance der Prozessoren zu vergleichen. Die Industrie habe sich aber mehr oder minder auf die MHz-Angaben eingeschossen und verwende keine Benchmarks. Den Benutzern sei nur die MHz-Zahl präsentiert worden – und die stimme beim Pentium 4.Eine Schadenssumme nennt die Klage nicht. Stattdessen beruft man sich auf geltendes Recht, nach dem jeder Kläger Anspruch auf ausreichende Wiedergutmachung hat. Von den betroffenen Herstellern steht ein Kommentar noch aus. (tö)

Eine Anwaltskanzlei hat im Namen von fünf PC-Besitzern eine Sammelklage gegen Intel sowie die PC-Hersteller Gateway und Hewlett-Packard eingereicht. Das berichtet unsere Schwester-Publikation Tecchannel. Der Vorwurf: Die Unternehmen hätten die Benutzer über die vermeintliche Leistung des Pentium 4 getäuscht.Die Klage ist bereits Anfang Juni bei einem Gericht im US-Bundestaat Illinois eingegangen. Den Vorwurf der Täuschung der Benutzer über die Leistungen des Pentium 4 ziehen die Kläger daraus, dass der P4 langsamer sei als der Pentium III und die Athlon-CPU von AMD. Die Sammelklage könnte sich nach Angaben der Klägerseite auf eine unüberschaubare Anzahl von betroffenen Benutzern ausweiten, da Intel seit dem Start im November 2000 etwa 50 Millionen Pentium-4-CPUs verkauft haben soll.Analysten geben der Klage allerdings wenig Chancen, da seitens der Kläger versucht werde, die Performance der Prozessoren zu vergleichen. Die Industrie habe sich aber mehr oder minder auf die MHz-Angaben eingeschossen und verwende keine Benchmarks. Den Benutzern sei nur die MHz-Zahl präsentiert worden – und die stimme beim Pentium 4.Eine Schadenssumme nennt die Klage nicht. Stattdessen beruft man sich auf geltendes Recht, nach dem jeder Kläger Anspruch auf ausreichende Wiedergutmachung hat. Von den betroffenen Herstellern steht ein Kommentar noch aus. (tö)

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