Personalfragebogen nur mit Betriebsrat

20.03.1998

Führt der Arbeitgeber zur Verwendung bei "Jahresgesprächen", die Vorgesetzte mit den ihnen unterstellten Mitarbeitern führen sollen, Fragebögen ein, in denen die Frage gestellt wird, ob der Mitarbeiter sich eher unter- als überfordert fühlt oder ob er eine Hilfestellung benötigt, so hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 94 I Betriebsverfassungsgesetz (Aktenzeichen: Landesarbeitsgericht Köln, Az.: 3 TaBV 79/96). (jlp)

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