Personalrabatt darf nicht gestrichen werden

19.01.1996
Betriebe, die ihren Mitarbeitern im Rahmen einer Zusage einen verbilligten Einkauf gestatten, dürfen diese Vereinbarung nicht ohne weiteres aufgrund schlechter wirtschaftlicher Lage aufkündigen. Dieser Personalrabatt kann nur dann abgeschafft werden, wenn sich die Firmenleitung ein ausdrückliches Widerrufsrecht vorbehalten und davon Gebrauch gemacht hat. Die pauschale Begründung, Geld sparen zu wollen, reicht aber nicht aus.

Betriebe, die ihren Mitarbeitern im Rahmen einer Zusage einen verbilligten Einkauf gestatten, dürfen diese Vereinbarung nicht ohne weiteres aufgrund schlechter wirtschaftlicher Lage aufkündigen. Dieser Personalrabatt kann nur dann abgeschafft werden, wenn sich die Firmenleitung ein ausdrückliches Widerrufsrecht vorbehalten und davon Gebrauch gemacht hat. Die pauschale Begründung, Geld sparen zu wollen, reicht aber nicht aus.

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