Pflicht zur CE-Kennzeichnung

02.12.2004
Wer Hardware repariert oder erweitert, kann schnell ins Visier der Regulierungsbehörden geraten. Geprüft wird die ordnungsgemäße CE-Kennzeichnung. Was dazugehört, erklärt Rechtsanwalt Thomas Feil.

IT-Fachhändler und Systemhäuser kennen zum Teil die unangenehmen Besuche von Mitarbeitern der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (RegTP). Wer Hardware repariert oder für Kunden erweitert, kann schnell ins Visier der Behörde geraten. Geprüft wird von der RegTP unter anderem, ob eine ordnungsgemäße CE-Kennzeichnung bei Reparaturen oder beim Zusammenbau von Hardware vorliegt.

Um Bußgelder, Durchsuchungen oder andere behördliche Eingriffe zu vermeiden, hat RA Thomas Feil (www.recht-freundlich.de) in Zusammenarbeit mit der Akcent AG (www.akcent.de) einige Hinweise zum Thema "CE-Kennzeichung" zusammengestellt. Die Hinweise wurden von der RegTP geprüft, sodass die Auffassung der RegTP als Kontrollbehörde berücksichtigt ist.

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