Entlastung oder Papiertiger?

Pläne zur Steuervereinfachung

25.01.2011
Die Bundesregierung hat ein Paket mit 41 Maßnahmen zur Steuervereinfachung beschlossen.
Steuerpflichtige sollten sich die Abgabefristen rechtzeitig im Kalender eintragen.
Steuerpflichtige sollten sich die Abgabefristen rechtzeitig im Kalender eintragen.

Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat sich in seiner Sitzung am 9. Dezember 2010 auf ein Paket von 41 Maßnahmen zur Steuervereinfachung geeinigt. Auch wenn nach Ansicht des Bundesfinanzministeriums sowohl die Steuerzahler als auch die Steuerverwaltung spürbar von Erklärungs-, Prüfungs- und Verwaltungsaufwand entlastet würden, ist das Paket eher durchwachsen: Knapp die Hälfte der 41 Punkte bezieht sich auf reine Absichtserklärungen, Maßnahmen, die ohnehin schon beschlossen sind (elektronisches Lohnsteuerabzugsverfahren) oder die Abschaffung esoterischer Regelungen wie der Steuerfreiheit von Zuwendungen ehemaliger alliierter Besatzungssoldaten an ihre Ehefrauen.

Insgesamt sollen die Steuerzahler durch das Maßnahmenpaket um 590 Millionen Euro entlastet werden. Für Unternehmen geht die Bundesregierung von einer weiteren Entlastung um rund 4 Milliarden Euro durch die Abschaffung bürokratischer Vorschriften aus. Diese Schätzung wird aber vielfach als deutlich überzogen kritisiert. Damit Sie selbst entscheiden können, ob die Koalitionspläne, die als Tiger gesprungen sind, nun als Bettvorleger landen, sind hier die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:

Arbeitnehmer-Pauschbetrag:

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll von derzeit 920 Euro auf 1.000 Euro steigen, und zwar möglicherweise noch rückwirkend für 2011. Die Maßnahme ist mit Steuermindereinnahmen von 330 Millionen Euro verbunden.

Kinderbetreuungskosten:

Kosten für die Kinderbetreuung sollen künftig generell als Sonderausgaben gelten, eine umfangreiche Prüfung, ob es sich nun um Werbungskosten oder Sonderausgaben handelt, entfällt dadurch. Gleichzeitig soll der Vordruck für die Anlage Kind um eine Seite reduziert werden.

Kindergeld:

Zahllose Streitereien mit der Familienkasse und Verfahren vor den Finanzgerichten würden überflüssig, wenn bei der Gewährung von Kindergeld und -freibeträgen für volljährige Kinder wie geplant zukünftig auf die Einkommensüberprüfung der Kinder verzichtet wird. Hier belaufen sich die Steuermindereinnahmen auf 200 Millionen Euro.

Entfernungspauschale:

Nutzt der Steuerzahler für den Arbeitsweg abwechselnd öffentliche Verkehrsmittel und den eigenen Pkw, sollen durch die Umstellung von einer tagweisen auf eine jährliche Vergleichsrechnung die heute notwendigen Aufzeichnungen und Berechnungen überflüssig werden.

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