Plausch mit Folgen

04.03.2004

Wer Geschäftsgeheimnisse an einen Wettbewerber verrät, darf fristlos vor die Tür gesetzt werden - eigentlich keine Überraschung. Eine Assistentin hatte dennoch gegen eine entsprechende Kündigung geklagt. Nachdem ihr Vorgesetzter zu einem Konkurrenten gewechselt war und sein EDV-Zugang in der alten Firma gesperrt worden war, hatte sie für ihn verschiedene Dateien und Unterlagen kopiert, darunter auch Kundenlisten, Projektbeschreibungen mit Angebotspreisen und Unternehmensdaten. Sie wurde erwischt und gekündigt. Aus gutem Grund, wie die Richter des Landesarbeitsgerichts in Berlin bestätigten. Ein Arbeitsverhältnis sei mehr als der "reine Austausch geltwerter Leistungen". Der Arbeitnehmer könne von seinem Arbeitgeber eine Art Fürsorgepflicht erwarten und müsse im Gegenzug selbst die Treue- und Loyalitätspflicht erfüllen. Gegen die habe die Klägerin in erheblichem Ausmaß verstoßen. (Az. 16 Sa 545/03).

Marzena Fiok

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