Pornos auf Firmen-PC: Arbeitsgericht bestätigt Rausschmiss

19.11.2001
Nach einer neueren Online-Umfrage surfen 93 Prozent der deutschen Beschäftigten privat am Arbeitsplatz, 48 Prozent davon bis zu 50 Minuten wöchentlich. Wer sich einem entsprechenden Verbot des Arbeitgebers widersetzt und erwischt wird, riskiert eine fristlose Kündigung.

Wer sich einem Verbot des Arbeitgebers, am Firmen-PC privat zu surfen widersetzt und erwischt wird, riskiert eine fristlose Kündigung. Zwar hat das Arbeitsgericht Wesel noch im März eine entsprechende Kündigung als unzulässig erklärt, doch in einem aktuelleren Urteil hat das Arbeitsgericht Hannover die fristlose Kündigung eines anderen Mitarbeiters für wirksam angesehen. Dieser hatte unter anderem während der Arbeitszeit Dateien mit pornographischem Inhalt auf den betrieblichen PC aus dem Internet heruntergeladen.

Das private Surfen war vom Arbeitgeber zuvor auf der Grundlage einer Betriebsvereinbarung untersagt worden. Das Verhalten sei ein "bewusster Verstoß gegen die Nutzungsregelung des Arbeitgebers", so Rechtsanwalt Stefan Kramer, der das Unternehmen vertrat.

Man habe wegen des "Umfangs der pflichtwidrigen Vorgehensweise" ohne vorherige Abmahnung fristlos kündigen können: "Die schwerwiegende Vertragsverletzung und deren Folgen waren für den Arbeitnehmer klar erkennbar". Wer seinen Job nicht riskieren möchte, sollte sich deshalb lieber über die Gepflogenheiten in seiner Firma informieren - auch wenn kein ausdrückliches Surf-Verbot ausgesprochen wurde. - (mf)

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