Praxistipp: Jetzt den Resturlaub sichern

17.02.2006
Wer noch alte Tage auf dem Urlaubskonto hat, sollte jetzt dringend aktiv werden.

Erholungsurlaub soll bis zum Ende des Kalenderjahrs gewährt werden, so steht es im Gesetz. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten verzichten aber viele auf freie Tage, wenn die Firma ruft. Und was tun, wenn am Jahresende noch Urlaub offen bleibt? Offiziell darf man alten Urlaub nur dann ins neue Jahr verschieben, wenn dringende betriebliche oder persönliche Gründe vorliegen - etwa wenn man selbst oder ein Kollege lange krank war, wenn man gerade den Job gewechselt hat und in der Probezeit nicht frei nehmen konnte oder wenn der Betrieb jede Arbeitskraft braucht, um Aufträge termingerecht zu erledigen.

Doch auch in diesen Fällen besteht ein Anspruch auf Resturlaub aus dem alten Jahr nur bis zum 31. März des Folgejahres. Was der Arbeitnehmer bis dahin nicht abgefeiert hat, kann er später beim Chef nicht mehr einfordern. Außer, wenn rechtzeitig eine klare Vereinbarung getroffen wurde.

Wer am Jahresende noch alte Tage auf dem Urlaubskonto hat, sollte selbst aktiv werden. Er kann mit dem Chef - am besten schriftlich - vereinbaren, den Resturlaub zu festgelegten Terminen zu nehmen, die Tage über den März hinaus auf dem Urlaubskonto stehen zu lassen oder sich nicht genommene Urlaubstage auszahlen zu lassen. Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung besteht jedoch nicht. Kann der Resturlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden, ist er aber in jedem Fall finanziell abzugelten. Mehr Praxistipps finden Sie unter www.moneytimes.de. (mf)

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