Verstoß gegen Kartellrecht?

"Preisparität" bei Amazon – ein Skandal!

07.04.2010

Was bedeutet die Preisparität für den Händler?

Auch hier sind die Amazon-Regelungen eindeutig (Auszug):

"Für Sie heißt das: Wenn Sie sich entscheiden, über Amazon.de zu verkaufen, müssen Sie sicherstellen, dass sowohl der Gesamtpreis als auch der entsprechende Artikelpreis jedes Artikels, den Sie auf Amazon.de anbieten, gleich niedrig oder niedriger ist, als der niedrigste Gesamtpreis und der entsprechende Artikelpreis, zu dem Sie oder mit Ihnen verbundene Unternehmen diesen Artikel auf nicht Ladengeschäft gebundenen Vertriebskanälen anbieten."

Im Weiteren wird im Übrigen gefordert, dass der Verkäufer außerhalb von Amazon "(Auszug) mindestens genauso kundenfreundlich ist, wie die kundenfreundlichsten Bedingungen, die Sie oder mit Ihnen verbundene Unternehmen auf nicht Ladengeschäft gebundenen Vertriebskanälen bieten."

In der Praxis bedeutet dies, dass der Gesamtpreis einschließlich Versandkosten außerhalb von Amazon nicht niedriger sein darf. Ohne die Gebührenstruktur von Amazon genau beurteilen zu können, zielt die geforderte Preisparität sicherlich direkt auf andere Verkaufsplattformen, die zum Teil stolze Gebühren nehmen.

Händler müssen Ware notfalls fast verschenken

Die geforderte Preisparität kann im Übrigen zur Folge haben, dass der Händler den Artikel quasi verschenken muss. Es gibt eine Regelung hinsichtlich der Preisparität, dass der Artikelpreis, wenn bspw. die Versandkosten besonders hoch sind, nicht ins Negative rutschen darf. Amazon fordert jedoch ganz klar, dass es Fälle geben kann, in denen der Artikelpreis nur 0,01 Euro beträgt. Es heißt insofern in den Amazon-Vorgaben:

"Wenn der niedrigste Gesamtpreis eines Artikels auf einem Ihrer nicht Ladengeschäft gebundenen Vertriebskanäle kleiner ist als die Amazon Marketplace-Versandkosten für nationalen Standardversand, erwarten wir von Ihnen zwar Parität bezüglich Artikelpreis und Gesamtpreis, aber natürlich so weit, dass Ihr Artikelpreis ein positiver Betrag bleibt (z. B. je nach Umständen mindestens 0,01 EUR oder 0,01 GPB). (...) Andere Paritätsanforderungen (z. B. hinsichtlich Kundenservice und Rückgabe- und Erstattungsrichtlinien) gelten weiterhin."

Der letzte Halbsatz hat es in sich, da ganz offensichtlich hier weiter definiert wird, dass Rückgabe- und Erstattungsrichtlinien auf anderen Vertriebskanälen mindestens genauso gut sein müssen wie bei Amazon. Bspw. hat Amazon entsprechende Richtlinien, eBay aber nicht.

Wir werten daher die Paritätsforderung von Amazon als den Versuch, Händler die gleichzeitig auch bei eBay verkaufen, entweder von eBay oder von Amazon auszuschließen.

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