Premiere verliert Rechtsstreit um 26 Mio EUR

28.05.2009
MÜNCHEN (Dow Jones)--Der Bezahlsender Premiere AG hat in erster Instanz vor dem Münchner Landgericht 1 einen Rechtsstreit um 26,35 Mio EUR verloren. Die 7. Zivilkammer des Landgerichts wies am Donnerstag die Klage des Unternehmens gegen die Kathrein-Werke KG ab, wie das Gericht mitteilte.

MÜNCHEN (Dow Jones)--Der Bezahlsender Premiere AG hat in erster Instanz vor dem Münchner Landgericht 1 einen Rechtsstreit um 26,35 Mio EUR verloren. Die 7. Zivilkammer des Landgerichts wies am Donnerstag die Klage des Unternehmens gegen die Kathrein-Werke KG ab, wie das Gericht mitteilte.

Kathrein hatte in den Jahren 2003 bis 2007 mit Zustimmung von Premiere Receiver zum Empfang des verschlüsselten Programms hergestellt. Streitpunkt am Landgericht waren der Mitteilung zufolge "Umgehungsvorrichtungen", mit denen laut Premiere "Schwarzsehen" des Bezahlsenders möglich war, also Premiere-Empfang ohne Gebühren. Das Medienunternehmen warf Kathrein vor, über eine dritte Firma von 2006 bis 2008 rund 220.000 Vorrichtungen zum Schwarzsehen aus China eingeführt und an gewerbliche Händler weiterverkauft zu haben.

Das Landgericht wies die Klage mit der Begründung ab, dass Kathrein selbst keine Umgehungsvorrichtungen vertrieben habe. Zudem könne Premiere nicht nachweisen, dass Kathrein vom Handel der dritten Firma - vom Gericht als "Firma Z." bezeichnet - wusste.

Ein Premiere-Sprecher sagte auf Anfrage, das Unternehmen warte auf die schriftliche Urteilsbegündung und werde nach dieser über weitere Schritte entscheiden.

Nach Angaben von Kathrein hat sich Geschäftsführer Anton Kathrein sich aufgrund der Klage "persönlich angegriffen gefühlt und wird sich nach Eingang der schriftlichen Begründung Regressansprüche vorbehalten". Das Urteil (Az. 7 O 17548/08) ist noch nicht rechtskräftig.

News Corp, der auch Dow Jones und damit diese Nachrichtenagentur gehört, ist an Premiere derzeit mit 30,5% beteiligt.

Webseite: http://info.premiere.de -Von Matthias Karpstein, Dow Jones Newswires, +49 (0)69 29725-106, matthias.karpstein@dowjones.com DJG/mak/smh Besuchen Sie auch unsere Webseite http://www.dowjones.de

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