Primus-Online: Gericht hält das Powershopping für sittenwidrig

14.06.2001

Der Kölner Internet-Händler Primus Online musste vor dem Kölner Oberlandesgericht eine Schlappe einstecken: Die Richter verboten dem Anbieter das Verkaufen nach dem Powershopping-Modell, bei dem die Preise nach der Anzahl der Käufer gestaffelt sind. Diese Verkaufsform nutze die Spiellust der Kunden sittenwidrig aus und locke sie übertrieben an, heißt es in der Begründung. (st)

www.primus-online.de

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