Urheberrecht

Privatanwender besser geschützt als Firmen

22.12.2010
Viele Unternehmen bleiben auf aktuellen Lizenzen sitzen - mit enormem wirtschaftlichem Schaden.
Am 11. Februar 2011 wird der Bundesgerichtshof ein Urteil zu Gebrauchtsoftware fällen.
Am 11. Februar 2011 wird der Bundesgerichtshof ein Urteil zu Gebrauchtsoftware fällen.
Foto: Christian Töpfer

Der Schutz von Privatpersonen ist wichtig und wird dementsprechend auch vom Staat sichergestellt. Erst jüngst hat der BGH die Rechte von Fluggästen gestärkt. Auch das Urheberrecht schützt Privatanwender in besonderem Maße. Gewerbliche Unternehmen hingegen stehen deutlich schlechter da - für sie ist der Zugang zu Zweitverwertung bei gebrauchter Software eindeutig erschwert. Die Folge: Viele Unternehmen bleiben auf aktuellen Lizenzen sitzen - mit enormem wirtschaftlichem Schaden.

Für private Anwender ist der Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen eindeutig geregelt: Einzelplatzlizenzen, sogenannte Box-Produkte, dürfen in vollem Umfang gehandelt werden. Erlaubt wird dieser Handel durch den EU-weit geltenden Erschöpfungsgrundsatz. Theoretisch steht also auch allen gewerblichen Unternehmen offen, gebrauchte Einzel-Lizenzen zu (ver-) kaufen. "Nur: Mit der alltäglichen Praxis in Unternehmen hat dieses Geschäftsmodell nicht viel zu tun", wie Axel Susen, Geschäftsführer von susensoftware, erläutert. "Unternehmen setzen aufgrund der hohen Stückzahl an Software, die sie benötigen, auf Volumenlizenzen. Auch online erworbene Software spielt eine immer größere Rolle. Und genau hier hat es der Gesetzgeber bisher versäumt, wirtschaftlich praktikable Regelungen zu finden."

Bislang steht nur derjenige auf der sicheren Seite, der Volumenlizenzen im kompletten Umfang veräußert. Das sogenannte "Splitting", also das Herauslösen einzelner Lizenzen, wird oftmals vom Lizenzgeber, wie z. B. SAP, verboten - ob er dazu das Recht hat, ist derzeit aber sehr umstritten. Hat ein Unternehmen etwa aufgrund von Stellenabbau plötzlich mehr Lizenzen, als es benötigt, darf es diese in der Regel also nicht verkaufen. Besonders tückisch: Für diese nicht genutzten Lizenzen werden bei SAP weiterhin Wartungsgebühren fällig!

"Volumenlizenzen sind dadurch auf dem Markt nur sehr schwer handelbar", so Susen weiter. "Für Unternehmen erschwert sich der Lizenzeinkauf: Wer kann schon genau kalkulieren, wie viele der Lizenzen er noch in zwei, fünf, zehn Jahren benötigen wird?" Der jährliche Schaden, der durch Fehllizenzierungen (sowohl Unter- als auch Überlizenzierungen) angerichtet wird, wird allein in Deutschland auf einen zweistelligen Milliardenbetrag geschätzt.

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