Was tun, wenn klare Regelungen fehlen?
Im Streitfall treten große Probleme auf, wenn keine oder keine klaren Regelungen über die Internetnutzung bestehen. Diese Situation ist zumindest zum Teil vermeidbar. Sofern noch nicht geschehen, wird den Unternehmen dringend geraten, sich mit dem Thema zu beschäftigen und verbindliche Regelungen über die Zulässigkeit, den Umfang, der zeitlichen Lage und der Kontrolle der Internetnutzung festzulegen bzw. in Betrieben mit kollektivrechtlicher Vertretung mit dem Betriebsrat zu vereinbaren.
Klaus-Dieter Franzen ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Landesregionalleiter "Bremen" des VDAA Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte e. V., c/o Backes Krautwald Steuerberater Rechtsanwälte PartG mbB, Domshof 8-12, 28195 Bremen, Tel.: 0421 79273-30, E-Mail: mailto:franzen@legales.de, Internet: www.legales.de