Bundesgerichtshof

Private Vorsorge-Renten sind komplett pfändbar

01.04.2008

Lösungsansatz der "Asset Protection" für Selbständige und Freiberufler

Asset-Protection - zu Deutsch "Vermögensschutz" - beginnt mit der Abtrennung bzw. Bildung verschiedener Vermögenssphären. Dies bedeutet im beruflichen Bereich das Betreiben eines professionellen Risikomanagements, möglichst verbunden mit einem eigenen Haftungsvermögen - separiert vom Privatvermögen. Aber auch das Privatvermögen lässt sich in Teilbereichen vor dem Gläubigerzugriff schützen.

Höhere Verantwortlichkeit und Mündigkeit der Selbstständigen und Freiberufler

Zumindest dies berührt komplizierte Lösungsansätze, also auch das Ausland bzw. Stiftungen, Trusts und eigene Fonds. Die "höhere Verantwortlichkeit und Mündigkeit" bedeutet für Selbstständige und Freiberufler, sich klar zu werden, dass die Lösung nicht immer im Inland liegen muss. Und noch eine bittere Pille ist damit verbunden: Der Vermittler privater und betrieblicher Altersvorsorge bediente den Freiberufler und Selbstständigen oft mit nicht besser erlernten Halbwahrheiten, weil ein Mehr an Wahrheit nicht vertriebsförderlich war. Wunderbare "Muster-Formulare" suggerieren eine Scheinsicherheit, die es leider so gar nicht gibt.

Fünf vor Zwölf!

In letzter Minute bei drohender Insolvenz das Vermögen in einen sicheren Hafen schaffen zu wollen, ist meist zu spät. Darum müssen die Betroffenen das eigene Vermögen und die Versorgung rechtzeitig gestalten. Der Produktverkäufer hat dafür selten die am Ende wirklich tragfähige Lösung.

Die Autoren: Dr. Johannes Fiala, Rechtsanwalt (München), MBA Finanzdienstleistungen (U-niv.), MM (Univ.), Geprüfter Finanz- und Anlageberater (A.F.A.), Bankkaufmann. Internet: www.fiala.de

Diplom-Mathematiker Peter A. Schramm, Aktuar DAV (Diethardt), Versicherungsma-thematischer Sachverständiger. Internet: www.pkv-gutachter.de. (mf)

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